Für Tierhalter gelten ganz eigene umfassende Haftungsbestimmungen: So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn ganz ohne eigenes Zutun des Tierhalters - einzig durch das Verhalten des Tieres - ein Schaden verursacht wird. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von der sogenannten Gefährdungshaftung.
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT sowohl für Hunde- als auch für Pferdehalter anbietet, schützt Sie optimal vor den Folgen derartiger Schäden.
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