Anzahl tätige Personen:
Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen Personen. Hierzu rechnen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen alle sonst im versicherten Betrieb regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen, auch Zeit- und Teilzeitkräfte, Aushilfen, Bürokräfte, Auszubildende, Volontäre, Fahrstuhlführer, Handwerker, Heizer, Reinigungspersonal, Heimarbeiter usw.
Zeit- und Teilzeitkräfte werden mit 50 % des Beitrags angesetzt. Heimarbeiter werden mit 25 % des Beitrags angesetzt
Jahresumsatz:
Maßgebend ist die Umsatzsumme des Versicherungsjahres (ohne Mehrwertsteuer). Unter Umsatz sind die Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen, aus dem Verkauf von Handelswaren und aus Nebengeschäften zu verstehen. Die Mehrwertsteuer wird bei der Ermittlung des Umsatzes nicht berücksichtigt. Mengeneinheit: 1.000 EUR Jahresumsatzsumme. Andere Berechnungsgrundlagen gehen aus dem jeweiligen Tarif hervor.