 
                    Hinweis:
                    
                    Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, wird Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung gewährt.