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Bitte geben Sie das Alter und das abzusichernde Nettoeinkommen an!
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75%
100%
Ja
Nein
Geschätzte monatliche Versorgungslücke bei unfallbedingtem Einkommensverlust bis zum Renteneintritt:(2)
{{monatliche_versorgungslücke_renteneintritt | withSeperatorNoRoundOff}}
Geschätzte monatliche Versorgungslücke bei unfallbedingtem Einkommensverlust in der Rentenzeit:(3)
{{monatliche_versorgungslücke_rentenzeit | withSeperatorNoRoundOff}}
Pauschale Umbaukosten:
{{pauschale_umbaukosten | withSeperator}}
Zur Abdeckung der Versorgungslücke bis zum Renteneintritt:
{{abdecken_bisRentetritt | withSeperator}}
Zur Abdeckung der Versorgungslücke in der Rentenzeit:(5)
{{abdecken_bisRentenzeit | withSeperator}}
Insgesamt:(6)
{{insgesamt | withSeperator}}
Versicherungssumme Unfall-Invalidität (gerundet auf volle 1.000 Euro):
Grundsumme ohne besondere Erweiterung
{{grundsumme_ohne_erweiterung | withSeperator}}
Mit Progression 225% Plus
Mit Progression 225%
{{grundsumme_mit_225 | withSeperator}}
Mit Progression 350% Plus
Mit Progression 350%
{{grundsumme_mit_350 | withSeperator}}
Mit Progression 500% Plus
Mit Progression 500%
{{grundsumme_mit_500 | withSeperator}}
Die Höchstsummen für die Invaliditässumme ist erreicht. Wir empfehlen daher eine zusätzliche Unfallrente in Höhe von:
{{zusätzliche_Unfallrente | withSeperator}}
(1) Für erhaltene Sonderzahlungen gilt:Teilen Sie das zusätzliche Nettoeinkommen durch 12 und addieren das Ergebnis zu Ihrem Monatsnettoeinkommen hinzu.
(2) Durch eine unfallbedingte Behinderung kann es sein, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und es zum Einkommensverlust kommt. Es wird vereinfachend angenommen, dass nach Abzug von eventuellen Erwerbsminderungsrenten rund die Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens verloren geht. Die individuelle Versorgungssituation kann hiervon deutlich abweichen.
(3) Wenn das Einkommen durch eine unfallbedingte Behinderung verloren geht, können auch weniger Rentenansprüche aufgebaut werden. Es wird vereinfachend angenommen, einen Verlust in Höhe der halben Versorgungslücke bis Renteneintritt abzusichern. Die individuelle Versorgungssituation kann hiervon deutlich abweichen.
(4) Je nach Art der unfallbedingten Behinderung wird ein Invaliditätsgrad festgelegt. Es ist möglich, dass der Beruf auch schon bei Invaliditätsgraden von weniger als 100% nicht mehr ausgeübt werden kann. Beispielsweise wird nach den üblichen Gliedertaxen der Verlust eines Beines mit 70% oder der Verlust beider Füße mit 80% bewertet. Die Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass auch bei weniger als 100% Invaliditätsgrad eine angemessene Versorgung erreicht werden kann. Soweit die Einschätzung vorgenommen wird, dass der Beruf schon ab 75% Invaliditätsgrad nicht mehr ausgeübt werden kann, wird eine Plus-Progression empfohlen. Bei dieser wird die Vollinvalidität bereist bei einem Invaliditätsgrad von 75% ausbezahlt.
(5) Die Berechnung der Lebenserwartung erfolgt nach der Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes.
(6) Es wurde keine verzinsliche Anlage der Versicherungsleistung angenommen, da die Höhe einer Verzinsung unsicher ist und zudem eine inflationsbedingte Entwertung stattfinden kann.
© 2017 Prof. Dr. Matthias Beenken, Bochum, www.MatthiasBeenken.deKeine Haftung für die Richtigkeit!