Haftpflicht-Versicherung für Schönheitspflegeberufe:  Schön versichert


Die Kunden kommen, um sich verwöhnen zu lassen. Eine neue Frisur, eine Gesichtsbehandlung oder manikürte Nägel – in der Schönheitspflegebranche dreht sich alles um Wellness für Körper und Geist. Umso ärgerlicher ist es, wenn etwas passiert: Haarfarbe tropft auf eine teure Bluse, eine Kundin reagiert allergisch auf ein Mittel oder stolpert unglücklich über einen Teppich. Gerade da, wo viel Wert auf Schönheit und Pflege gelegt wird, sollten solche Ärgernisse schnell aus dem Weg geräumt werden.

Für Schönheitspflegeberufe, wie zum Beispiel Friseure, Kosmetiker, Nagel- und Fußpflegestudios bietet die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse optimalen und umfassenden Versicherungsschutz für alle Gefahrenlagen.
Wir prüfen, ob Sie haften, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).

Mitversichert sind alle typischen Tätigkeiten eines Schönheitsbetriebs. Damit aus der Wellness-Oase für Kunden, Betreiber und Angestellte keine Versicherungswüste wird.

 

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Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Epilationsbehandlungen mit Laser oder gepulstem Licht
  • Fruchtsäurepeelings
  • Verabfolgung von Teil- und Vollmassagen aller Art, einschließlich vorschriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten
  • Besitz und Verwendung von Solarien, Saunen, Dampfbädern, Infrarotkabinen, Sport- und Fitnesseinrichtungen, Heilbad- oder Moorbadanwendungen
  • Verwendung von Apparaten, soweit die Behandlung ärztlich verordnet oder lediglich zur Körperpflege angewendet wird (kein Heilzweck)
  • Inklusive Privathaftpflicht für eine(n) Unternehmer(in)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung für die Unternehmens-Immobilien
  • Haftpflichtschutz für Gewässerschäden
  •  Mietsachschäden
  • Umweltschaden-Basisversicherung

 

Komplette Leistungsübersicht

Beispiel:

Unsere Versicherungsnehmerin, Frau Schmidt, betreibt ein Fußpflegestudio. Durch eine Unachtsamkeit verletzt Frau Schmidt ihren Patienten Herrn Müller während der Behandlung am rechten großen Zehennagel, der sich daraufhin entzündet. Herr Müller stellt Schadenersatzansprüche gegen Frau Schmidt.
Der Schaden wird der Haftpflichtkasse gemeldet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehren unbegründete Ansprüche ab.