Bauherrenhaftpflichtversicherung:  Auf Sicherheit gebaut


Generell stellt die Rechtsprechung erhöhte Anforderungen an die Sicherung einer Baustelle gegenüber spielenden Kindern. Insbesondere, wenn sie für diese eine besondere Attraktivität besitzt, indem sie etwa zu Abenteuerspielen geradezu einlädt. Hier ist eine gesteigerte Sorgfalt des Bauherrn erforderlich.

Als Fazit bleibt festzuhalten: An die Überwachungspflicht des Bauherrn werden umso strengere Anforderungen gestellt, je gefährlicher das in Auftrag gegebene Vorhaben und je größer das Schutzbedürfnis der von den Gefahren Betroffenen ist.

Im Schadenfall haften Sie unter Umständen als Bauherrin oder Bauherr, denn Baustellen unterliegen besonders hohen Sicherheitsvorschriften. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben. Wir prüfen, ob Sie haften, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).

Haus- und Grundbesitzerrisiken für das Baugrundstück sind in einer Bauherren-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bereits mitversichert.

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Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Versicherungssumme alternativ 3, 5 oder 10 Mio. Euro wählbar (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
  • Senkungsschäden oder Erdrutschungen
  • Übernahme von Leitungsschäden ohne Selbstbeteiligung
  • Versicherung für durch Selbstfahrende Arbeitsmaschinen verursachte Schäden (bis 20 km/h; sonstige Kfz bis 6 km/h) auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen

Beispiel:

Ein sechs Jahre altes Mädchen läuft während eines Spaziergangs mit ihrem Vater eine Treppe zu einem noch nicht fertiggestellten Gebäude hinauf. Unmittelbar vor der Eingangstür fällt sie durch einen Spalt etwa vier Meter in die Tiefe und verletzt sich schwer. Der Spalt ist nicht durch eine Absperrung, Abdeckung oder ein Warnschild gesichert. Deshalb muss der Bauherr nach Ansicht des Gerichts für die Kosten aufkommen, die durch die Verletzungen des Kindes entstehen. Davon entlastet ihn auch die Beauftragung eines bauleitenden Architekten und eines Bauunternehmers nicht.

Deckungsübersicht 
Bauherren-Haftpflichtversicherung


Deckungsübersicht Bauherren-Haftpflichtversicherung

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  • Allmählichkeitsschäden/Abwasserschäden inklusive Rückstau des Straßenkanals
  • Bauen in eigener Regie
    • Eigenleistungen, Nachbarschaftshilfe bis 25.000 €, zuschlagsfrei
    • Eigenleistungen, Nachbarschaftshilfe über 25.000 €, gegen Zuschlag
    • Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Bauhelfer
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  • Versicherungssumme alternativ 3, 5 oder 10 Mio. € wählbar (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
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  • Gesetzliche Haftpflicht des VN als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk
  • Kraftfahrzeuge soweit diese Fahrzeuge nicht versicherungs- und zulassungspflichtig sind
    • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
    • Nur auf nicht öffentlichen Plätzen verkehrende Fahrzeuge, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit
    • Krankenfahrstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen und Kinderfahrzeuge bis 20 km/h
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  • Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
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  • Leitungsschäden (Erdleitungen sowie elektrische Frei- und Oberleitungen)
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  • Senkungs- und Erschütterungsschäden