Gewässerschadenhaftpflicht:  Speziell für Eigentümer von Tankanlagen


Bereits ein Liter ausgelaufenes Öl kann bis zu eine Million Liter Trinkwasser verunreinigen. Solche Gewässerschäden belasten nicht nur die Umwelt, sondern sind für Sie als Inhaber oder Betreiber der Anlage auch ausgesprochen kostspielig. In kaum einem anderen Fall gehen die gesetzlichen Haftungsverpflichtungen so weit, wie für Eigentümer von Anlagen gewässerschädlicher Stoffe jeglicher Art. Deshalb sollten Sie sich gegen dieses Risiko mit einer guten Gewässerschadenhaftpflicht absichern.

Mit einer Deckung der Haftpflichtkasse sind Sie als Inhaber von Tankanlagen für die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe im Schadensfall umfassend versichert.

Die Gewässerschadenhaftpflicht der Haftpflichtkasse bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz bei Umweltschäden, mit einer Deckungssumme von wahlweise drei, fünf oder zehn Millionen Euro und für Tankanlagen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100.000 Litern.


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Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Eigenschäden an versicherten Grundstücken/Gebäuden
  • Sanierungsarbeiten am Gebäude, auf dem Gelände und im Erdreich
  • die kostspielige Aushebung und Entsorgung der verseuchten Erdmasse
  • Schäden, die an umliegenden Häusern und Gelände verursacht wurden

Beispiel:

Der Inhaber eines Hotels in der Nähe eines Trinkwassereinzugsgebietes bemerkte plötzlich bei der Überprüfung des ihm verdächtig hohen Heizölverbrauches, dass durch eine undichte Stelle an einer Kunststoffzuleitung im Garten mehrere tausend Liter Heizöl in den Boden versickert waren. Die Ursache war nicht zu ermitteln. Die sofort eingeleiteten Rettungsmaßnahmen wegen inzwischen eingetretener Grundwasserverseuchung in der näheren Umgebung überstiegen bereits mehrere hunderttausend Euro. Obwohl kein Verschulden seitens des Hotelbetreibers oder seiner Mitarbeiter vorlag, musste hier aus der anlagenbezogenen Gefährdungshaftung Ersatz geleistet werden. Die Haftpflichtkasse regulierte diesen hohen Gewässerschaden.

 

Deckungsübersicht 
Gewässerschadenhaftpflicht


Deckungsübersicht Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

  • Batterietanks gelten als ein Tank
  • Deckungssumme alternativ 3, 5 oder 10 Mio. € wählbar pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV
  • Mitversicherte Personen
    • vom Versicherungsnehmer per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragte Personen
  • Rettungskosten bis zur Deckungssumme
  • Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers