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Beitragsanpassung in der Hausrat- und der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zum 01. Juli 2025 


Mit Wirkung zum 01. Juli 2025 passen wir die Beiträge in der Hausrat- sowie der Allgemeinen Haftpflichtversicherung an. Diese Entscheidung basiert auf eingehenden Analysen der Schadenentwicklungen, aktuellen Marktdaten sowie einer unabhängigen Treuhänderprüfung.



Warum werden die Beiträge in der Hausrat-Versicherung angepasst?

Ob Starkregen, Stürme oder Wohnungseinbrüche – die Realität für viele Hausrat-Kunden hat sich verändert. Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe steigen seit Jahren spürbar an.

Mit dem aktuellen „Tarif-Facelift“ in der Hausrat-Versicherung haben wir die seit sieben Jahren beitragsstabile Tarifgeneration aus 2018 überarbeitet und auf diese dynamischen Marktveränderungen im Neugeschäft reagiert. Beitragsanpassungen sind auch für Bestandskunden unerlässlich und werden ab dem 01. Juli 2025 wirksam.

 
Für den Tarif „Hausrat Einfach 2018“ haben sich der Beitragssatz für die Grundgefahren und der Beitrag für den Einschluss von Elementarschäden im Durchschnitt um 13,6 % erhöht. Weitere Einschlüsse werden nicht angepasst. Die Grundlage der Anpassung bilden Daten des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die voraussichtliche künftige Entwicklung unseres Schadenbedarfs.


Bei älteren Tarifen hat sich der Beitragssatz in den Grundgefahren um 8 % erhöht. Weitere Einschlüsse werden nicht angepasst. Die Grundlage der Anpassung ist die veröffentlichte Statistik der Versicherungsaufsichtsbehörde für Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen.


Die Beitragsanpassung in der Hausrat-Versicherung erfolgt zusätzlich zur jährlichen Aktualisierung der Versicherungssummenanpassung.



Warum werden die Beiträge in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung angepasst?
Auch in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung sind die durchschnittlichen Schadenbelastungen im Jahr 2023 laut unabhängigem Treuhänderbericht um 14,56 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Gemäß den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) führt dies zu einer Beitragsanpassung um 10 %, gültig ab dem 01. Juli 2025 im Bereich Privat- und Firmenkundengeschäft. Die PHV-Bausteine „JurCyber Privat“ und „StrafrechtPlus Privat“ sind von der Beitragsanpassung ausgenommen.

Was bedeutet die Beitragsanpassung 2025 für Sie und Ihre Kundinnen und Kunden?
Alle betroffenen Verträge sind auf Vertragsebene im Extranet ab dem 01. Juni 2025 für Sie gekennzeichnet. Ihre Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig im Rahmen der Beitragsrechnung über die Anpassungen informiert – jeweils vor dem Beginn der neuen Hauptfälligkeit ab dem 01. Juli 2025. Selbstverständlich besteht für sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Haben Sie weitere Fragen? Wir sind für Sie da!

Bei Rückfragen stehen Ihnen unser Service-Center sowie Ihre Maklerbetreuer gerne zur Verfügung:
Telefon: 06154 / 601-1270 (Haftpflicht) bzw. -1276 (Hausrat) | Servicezeiten: Montag bis Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr