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Beitragsanpassung in der Hausrat- und der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zum 01. Juli 2026 


Mit Wirkung zum 01. Juli 2026 passen wir die Beiträge in der Hausrat- sowie der Allgemeinen Haftpflichtversicherung an. Diese Entscheidung basiert auf eingehenden Analysen der Schadenentwicklungen, der Kostenentwicklung, aktuellen Marktdaten sowie einer unabhängigen Treuhänderprüfung.



Warum werden die Beiträge in der Hausrat-Versicherung angepasst?

Ob Starkregen, Stürme oder Wohnungseinbrüche – die Realität für viele Hausrat-Kunden hat sich verändert. Kosten, Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe steigen seit Jahren spürbar an. Parallel dazu wirken steigende Bau- und Materialkosten inflationsverstärkend.

Für den Tarif „Hausrat Einfach 2018“ wird daher eine Anpassung des Beitrags um 12,58 % vorgenommen.

Bei älteren Tarifen wird sich der Beitrag um 7 % erhöhen. Grundlage dieser Anpassung ist die veröffentlichte Statistik der Versicherungsaufsichtsbehörde für Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen. Für 2026 ergibt sich daraus eine Erhöhung um 11%. Für 2027 ergibt sich eine Senkung um 4%. Wir haben diese beiden Veränderungen auf 7% zusammengefasst.

Die Beitragsanpassung in der Hausrat-Versicherung erfolgt zusätzlich zur jährlichen Aktualisierung der Versicherungssummenanpassung.

Warum werden die Beiträge in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung angepasst?
Auch in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung sind die durchschnittlichen Schadenbelastungen im Jahr 2025 laut unabhängigem Treuhänderbericht um 14,30 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Gemäß den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) führt dies zu einer Beitragsanpassung um 10 %, gültig ab dem 01. Juli 2026 im Bereich Privat- und Firmenkundengeschäft. Die PHV-Bausteine „JurCyber Privat“ und „StrafrechtPlus Privat“ sind von der Beitragsanpassung ausgenommen.

Was bedeutet die Beitragsanpassung 2026 für Sie und Ihre Kundinnen und Kunden?
Alle betroffenen Verträge sind auf Vertragsebene im Extranet ab dem 01.06.2026 für Sie gekennzeichnet. Ihre Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig im Rahmen der Beitragsrechnung über die Anpassungen informiert – jeweils vor dem Beginn der neuen Hauptfälligkeit ab dem 01. Juli 2026. Selbstverständlich besteht für sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Haben Sie weitere Fragen? Wir sind für Sie da!

Bei Rückfragen stehen Ihnen unser Service-Center sowie Ihre Maklerbetreuer gerne zur Verfügung:
Telefon: 06154 / 601-1270 (Haftpflicht) bzw. -1276 (Hausrat) | Servicezeiten: Montag bis Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr