Haftpflicht-Versicherung für Handelsbetriebe:  Auf Ihr Geschäft zugeschnitten


Ob Parkplatz, Lager, Büro oder Verkaufsraum – wo, wann und wie in Ihrem Betrieb ein Schaden entstehen kann, lässt sich nicht voraussehen. Sie als Inhaber sind zur Haftung für Schäden verpflichtet, die Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten durch Fehlverhalten oder fehlerhafte Waren und Dienstleistungen entstehen.

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für Ihren Einzel- oder Großhandelsbetrieb, ob Bäckerei oder Baumarkt, Kaufhaus oder Feinkosthandel. Wir prüfen, ob Sie haften, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).

Die Haftpflicht-Versicherung für Handelsbetriebe der Haftpflichtkasse ist speziell auf die Ansprüche des Handels zugeschnitten. Damit sind Sie als Besitzer eines Einzel- oder auch Großhandelsbetriebs immer auf der sicheren Seite.

 

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Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Produkt-Haftpflichtrisiko aus hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen beziehungsweise erbrachten Arbeiten/Leistungen und aufgrund Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie aus Falschlieferung
  • Auslandsschäden
  • Besucher- und Belegschaftshabe
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten
  • Tätigkeitsschäden (auch an fremden Hilfsmitteln)
  • Inklusive Privathaftpflicht-Versicherung für eine(n) Unternehmer(in)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung für die Unternehmens-Immobilien
  • Haftpflichtschutz für Gewässerschäden
  • Mietsachschäden
  • Umweltschaden-Basisversicherung

 

Komplette Leistungsübersicht

 

Beispiel:

Unser Versicherungsnehmer, die Bäckerei Schulze, hat in einer Passage ein Ladenlokal angemietet. Durch einen Bedienungsfehler am Aufbackofen kommt es zu einem Brand in der Filiale, wodurch ein Schaden an den angemieteten Räumlichkeiten entsteht. Der Vermieter der Räumlichkeiten stellt Schadenansprüche gegen unseren Versicherungsnehmer. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehren unbegründete Ansprüche ab.