Dienst- und Amtshaftpflicht:  Wenn Verantwortung leicht fällt!


Verantwortungsvolle Dienst- und Amtstätigkeiten erfordern viel Aufmerksamkeit und ein hohes Konzentrationsvermögen. Wer diesen Ansprüchen gerecht werden will, schafft mit einer dienstlichen Risikoabsicherung wichtige Voraussetzungen, um sich auf seine Pflichterfüllung voll und ganz konzentrieren zu können.


Denn auch wenn es mal zu einer Unachtsamkeit während des Dienstes kommt: Mit der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse haben wir für Richter, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Soldaten einen zusätzlichen Leistungs-Baustein entwickelt, der diese Berufsgruppen umfassend gegen dienstliche Risiken absichert.


Mit einer privaten Haftpflichtversicherung in Kombination mit einer Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse erhalten Öffentlicher Dienst und Beamtenschaft ein hohes Leistungsniveau und umfassende private und dienstliche Absicherung. Zudem profitieren sie auch vom starken Service eines erfahrenen Haftpflichtversicherers, der in unabhängigen Marktumfragen regelmäßig Bestnoten erhält.

Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Versicherungssumme: 15 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden: bis 3.000 Euro (Erhöhung bis 250.000 Euro möglich)
  • Verlust dienstlicher Schlüssel: bis 100.000 Euro (höhere Absicherung über Privathaftpflicht-Versicherung möglich)

 

Leistungsübersicht

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Beispiel Personenschäden:

Beruf/Tätigkeitsbereich: Förster
Der Förster versäumt es, einen Baum nahe eines Waldweges rechtzeitig zur Fällung zu markieren. Der Baum stürzt um und verletzt einen Fußgänger erheblich.

Beruf/Tätigkeitsbereich: Krankenschwester
Die Krankenschwester verabreicht einem Patienten ein falsches Medikament. Der Patient trägt dadurch eine Schädigung davon.

Beispiel Sachschäden:

Beruf/Tätigkeitsbereich: Verwaltungsbeamter
Der Beamte beschädigt während einer dienstlichen Verrichtung aus Unachtsamkeit die Büroeinrichtung seines Dienstherrn. Dieser verlangt die Erstattung des entstandenen Schadens. 

Beruf/Tätigkeitsbereich: Polizist
Der Polizeibeamte kollidiert während einer Einsatzfahrt mit dem Fahrzeug eines Dritten. Bei diesem Unfall wird auch das Polizeifahrzeug beschädigt.

Beispiel Vermögensschäden:

Beruf/Tätigkeitsbereich: Lehrer
Der Lehrer verliert einen Teil, der von den Schülern bereits angezahlten Summe für einen anstehenden Klassenausflug. 

Beruf/Tätigkeitsbereich: Finanzbeamter
Weil der Finanzbeamte versäumt einen Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, entgeht dem Fiskus die Einnahme der entsprechenden Steuerschuld.