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Beitragsangleichung in der Haftpflichtversicherung  zum 01.07.2023 nach Ergebnis der unabhängigen Treuhänder-Ermittlung


Mit Wirkung zum 01. Juli 2023 wird die Haftpflichtkasse die Beiträge im Bestand des Haftpflichtgeschäfts ab der nächsten Hauptfälligkeit um 5 Prozent anheben.



Warum werden die Beiträge angepasst?

Dieses Jahr wird die Haftpflichtkasse der von einem unabhängigen Treuhänder empfohlenen Beitragsangleichungen folgen und zum 1. Juli 2023 ihre Beitragssätze gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHB) um fünf Prozent erhöhen. Diese Entscheidung wurde unter anderem vor dem Hintergrund folgender Aspekte getroffen:

  • Es gab erheblich höhere Schadenaufwendungen bei der Haftpflichtversicherung. Die Erhöhung der durchschnittlichen Schadenzahlungen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr beträgt unter Berücksichtigung eines Vortrags aus 2021 8,7 %.
  • Der anhaltende Anstieg der Verbraucherpreise gegenüber 2021 um ca. 8 % (Inflationsrate) hat sich auf die Höhe der Aufwendungen der Schadenzahlungen bei der Haftpflichtversicherung ausgewirkt.


Wie berechnet sich die Beitragsangleichung?
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt Jahr für Jahr, ob aufgrund gestiegener Schadenzahlungen eine Beitragsangleichung in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Für 2022 wurde eine Erhöhung der Schadenaufwendungen um 8,7 % gegenüber dem Vorjahr festgestellt. Die gemäß AHB vorgeschriebene Abrundung des ermittelten Prozentsatzes auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare, ganze Zahl ergibt eine Erhöhung um 5 %.

Welche Möglichkeiten haben Versicherungsnehmer?
Versicherungsnehmer erhalten die Information zur Beitragsanpassung zusammen mit der Beitragsrechnung rechtzeitig vor Fälligkeit. Aufgrund der Beitragsanpassung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Er kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.

Die privaten Haftpflichtversicherungen der Haftpflichtkasse bieten weiterhin ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis
Dank unserer bedingungsgemäßen Innovationgarantie in der Privat-Haftpflicht sowie in der Tierhalter-Haftpflicht profitieren die meisten unserer Bestandskunden automatisch von Leistungsverbesserungen bei der Überarbeitung unserer Produkte für Neukunden, sofern sie das entsprechende Beitragsniveau erfüllen – die Innovationgarantie hält also den Versicherungsschutz stets aktuell: Sie ist ein Versprechen für die Zukunft.

Welche Leistungsverbesserungen Ihrem Vertrag bereits heute zugrunde liegen oder ob es Optimierungsbedarf für Ihren Vertrag gibt, besprechen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch – rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service.

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr unter 06154 / 601-0 oder per E-Mail an info@haftpflichtkasse.de