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HK Wissen - kurz erklärt 
Diebstahl von Hausrat aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen


Der europaweit bestehende Versicherungsschutz erstreckt sich auf versicherte Sachen in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers. Bei Wassersportfahrzeugen müssen sie sich in einem Innenraum – etwa einer Kajüte – befinden, den mindestens ein Sicherheitsschloss schützt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind – eine Abdeckung etwa mit Planen reicht nicht aus. Bargeld, Wertsachen sowie fremdes Eigentum sind generell nicht mitversichert.

Zeitpunkt des Diebstahls entscheidend

Die Haftpflichtkasse leistet bei der Zerstörung, Beschädigung oder dem Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl dann Entschädigung, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schadenfall tagsüber zwischen sechs und 22 Uhr eingetreten ist. Ist dies nicht der Fall, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn das Kraftfahrzeug oder der Anhänger in dieser Zeit nach beendetem Gebrauch auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum abgestellt waren. Als bewachter Parkplatz gilt dabei beispielsweise auch ein Parkhaus mit verschließbarer Schranke. Der Diebstahl aus einem Wassersportfahrzeug ist versichert, wenn dieses nach beendetem Gebrauch an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Liegeplatz festgemacht war.

Im Tarif VARIO Status beträgt die Entschädigung je Schadenfall höchstens ein Prozent der Versicherungssumme, im Tarif VARIO Plus maximal zwei Prozent.