Angebotsformular  Landwirtschaftliche Betriebe


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Produktauswahl

Um welche Art von landwirtschaftlichem Betrieb handelt es sich?*

(Nicht versicherbare Risiken: Futtermittelhersteller, Saatguthersteller, Biogasanlagen, Wanderschäfereien, Mastbetriebe, Intensivtierhaltung)

Wird der Betrieb im Hauptgewerbe ausgeübt?*

  

Werden im Nebengewerbe steuerlich relevante Einkünfte erzielt? (i.S.v. §13 EStG)*

  

Deckungserweiterungen (optional)

 

Da viele Produkte der Land- und Forstwirtschaft industriell weiterverarbeitet werden, besteht der Bedarf einer erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung. Diese kann fakultativ gegen einen Zuschlag in den Versicherungsschutz der Betriebs-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Versicherungsschutz besteht dann für folgende Kosten:


  • Gesetzliche Schadensersatzansprüche Dritter durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse des Versicherungsnehmers mit Gesamtprodukten Dritter
  • Gesetzliche Schadensersatzansprüche Dritter durch Weiterverarbeitung, Weiterbearbeitung der gelieferten Erzeugnisse des Versicherungsnehmers, ohne dass eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung erfolgt

 

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beherbergung von Feriengästen (Ferien auf dem Bauernhof) für bis zu 10 Betten. Falls Ihr Betrieb mehr als 10 Betten für Feriengäste bereithält, können Sie die Bettenzahl gegen Beitragszuschlag entsprechend erhöhen.

Die Beherbergung von Feriengästen wird ausschließlich im Nebenbetrieb zu dem versicherten landwirtschaftlichen Betrieb angeboten.

 

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung oder Verlust von fremden Sachen, die Sie in Gewahrsam haben und die für die Ausübung der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwendet werden.

 

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung oder Verlust von fremden Sachen, die Sie in Gewahrsam haben und die für die Ausübung der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwendet werden.

 

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten, Hüten und Verwenden von Tieren zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken (z. B. Pensionspferde, Verleih von Reittieren) sowie aus Schäden an Pensionstieren und untergestellten Pensionspferden.

Sollen mögliche Schäden an den Pensionspferden ebenfalls abgedeckt werden?

Deckungssummen  

Bitte wählen Sie mind. eine Deckungssumme aus. Für Ihr persönliches Angebot können Sie mehrere Optionen von uns berechnen lassen.

Schäden

Hatten Sie in den letzten fünf Jahren einen oder mehrere Haftpflichtschäden?

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