PHV-Baustein StrafrechtPlus Privat: 
Umfassender Schutz vor den finanziellen Risiken eines Strafverfahrens


Wenn man grundlos einer Straftat gleich welcher Art beschuldigt wird, ist der Schock meist groß. Dem Vorwurf, eine vorsätzliche Straftat begangen zu haben, folgt nämlich oft ein Ermittlungsverfahren. Dann ist es wichtig, einen qualifizierten Rechtsbeistand zu finden, der Sie bei der Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen von Anfang an unterstützt. Als Beschuldigte haben Sie in den meisten Fällen keinen Rechtsanspruch auf Strafrechtsschutz im Rahmen Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung (PHV). Deshalb haben wir eine sinnvolle Ergänzung zum Schutz vor den finanziellen Risiken eines Strafverfahrens im Rahmen des Tarifs PHV Einfach entwickelt.

Nur mit der Haftpflichtkasse: Jetzt auch strafrechtliche Risiken in der PHV absichern!
Mit unserem Baustein StrafrechtPlus Privat haben Sie jetzt Anspruch auf Rechtschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens innerhalb Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung. Ihr Versicherungsschutz entfällt lediglich rückwirkend, bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Tat. Endet das Verfahren etwa mit einer Geldstrafe, werden die Kosten für ein solches Verfahren bis zu 1.000.000 Euro übernommen. Lediglich Verbrechen wie Mord, Totschlag oder Raub sind ausgeschlossen.

Auf der sicheren Seite – mit einem starken Partner
Mehr als nur ein Vorteil, wenn sich gleich doppelte Expertise in einem Baustein vereint: Mit der Haftpflichtkasse VVaG, dem Spezialisten für Privathaftpflicht-Versicherungen, und dem Risikoträger ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG, einem der führenden Rechtschutzanbieter, stehen Sie bei Vorwurf Vorsatz von Anfang an auf der sicheren Seite.

Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, kommen die umfassenden Leistungen des Baustein StrafrechtPlus Privat zum Tragen
  • Die Prüfung auf einen möglichen Haftpflichtanspruch, der sich aus einem Strafverfahren ergeben könnte, ist nicht erforderlich
  • Ob Strafverteidiger, Gutachter oder Gerichtskosten: garantierte umfangreiche Kostenübernahme
  • Über das ROLAND Strafverteidiger-Netzwerk profitieren Sie von einer großen Expertise und umfassenden Know-How im Bereich Strafrechtsschutz

 

Leistungsübersicht

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Beispiele:

Unterlassene Hilfeleistung
Staatsanwaltschaft und Polizei erscheinen in den Räumen eines Pflegedienstes. Beschlagnahmt werden die Dienstpläne einer bestimmten Kalenderwoche, sowie die Pflegeunterlagen einer verstorbenen Pflegeperson.

Eine Pflegeschwester wird der unterlassenen Hilfeleistung verdächtigt. Sie soll keine Hilfe herbeigeholt haben, obwohl ihr bekannt war, dass der Pflegefall – ein 64 jähriger alkoholkranker Patient – seit ca. einer Woche vor seinem Tod keine Nahrung und keine Flüssigkeit mehr zu sich nahm, somit verhungerte und austrocknete.

Misshandlung von Schutzbefohlenen
Nach einem Schlaganfall konnte sich der 85-jährige Herr Maier nicht mehr selbst versorgen und wurde in ein Pflegeheim verlegt. Dort lag er etwa einen Monat, bevor eine Noteinweisung ins Krankenhaus erfolgte. Die Ärzte notierten oberhalb des Steißbeins ein handtellergroßes, mit schwärzlichen Verfärbungen, bis tief auf die Knochen reichendes Geschwür. Hinzu kamen zahlreiche weitere Wundgeschwüre und eine Unterernährung des Patienten.

Wegen mangelnder Pflege und Vernachlässigung wird gegen das Pflegepersonal ein Strafverfahren wegen Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen eingeleitet.

Beispielhaft mitversicherte Deliktvorwürfe:

  • Beleidigung
  • Falsche Versicherung an Eides statt
  • Körperverletzung
  • Tötung
  • Freiheitsberaubung
  • Haus- oder Landfriedensbruch
  • Nachstellung (Stalking)
  • Sachbeschädigung
  • Steuerhinterziehung (gilt nicht bei Selbstanzeige)
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Verbrechensvorwurf im Zusammenhang mit der beruflichen, nicht selbstständigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Verleumdung
  • Vermögensdelikte