Begriffe aus der Versicherungswelt verständlich erklärt
Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.
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Haftpflicht Firmenkunden
AGG (Ansprüche aus Benachteiligungen)
Seit August 2006 gilt in Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern der EU das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). Es soll verhindern, dass Menschen aufgrund ihres Alters, Geschlechts, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, sexuellen Identität oder einer Behinderung Benachteiligungen erleiden. Unsere Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche aus Benachteiligungen schützt vor Verstößen gegen das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“.
Beispiel
Ein Hotelier gibt eine Stellenanzeige auf, in welcher er ausdrücklich einen Koch und keine Köchin sucht. Eine an der Stelle interessierte Köchin erhebt Ansprüche gegen den Hotelier, da dieser gegen das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ verstoßen hat.
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Privathaftpflicht
Abhandenkommen / Beschädigung geliehener oder gemieteter beweglicher Sachen
BBR B. I. Ziff. 3Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen mitversichert – auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Beispiel
Herr Kramer hat sich für seinen Urlaub von seiner Bekannten eine hochwertige Fotokamera ausgeliehen. Diese fällt ihm herunter und wird dabei irreparabel beschädigt. Die Bekannte fordert Schadenersatz in Höhe von 850 EUR. Herrn Kramers aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die Regulierung.
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Diensthaftpflicht
Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
BBR. II. Ziff. 3Im Rahmen der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum bis 2.500 EUR.
Beispiele
1.) Der Förster Klaus Schuhmann vergisst die Kettensäge im Wald und diese ist nicht mehr auffindbar. Der Dienstherr verlangt Regress beim VN für die Ersatzbeschaffung.
2.) Der Feuerwehrmann Tim Fischer verliert seinen Helm während eines Einsatzes. Der Dienstherr verlangt Regress beim VN für die Ersatzbeschaffung. -
Haftpflicht Firmenkunden
Abwasserschäden
Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gilt die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die durch Abwässer entstanden sind, bedingungsgemäß mitversichert. Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen.
Beispiel
Herr Maier beschädigt versehentlich ein Abwasserrohr in seiner Buchhandlung. Durch austretendes Abwasser entstehen Schäden in der darunterliegenden Bäckerei.
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Diensthaftpflicht
Abwehr unberechtigter Ansprüche
AHB Ziff. 5.1Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage und neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung übernimmt somit ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion.
Beispiel
Der Dienstherr von Frau Schmidt nimmt Frau Schmidt in Regress für einen Schaden, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat. Die aktuelle Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse betreibt im Interesse der Versicherungsnehmerin die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.
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Haftpflicht Firmenkunden
Abwehr unberechtigter Ansprüche
(siehe Leistungspflichten des VR)
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Privathaftpflicht
Abwehr unberechtigter Ansprüche
AHB Ziff. 5.1Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage und neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt somit ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion.
Beispiel
Gegen Frau Schmidt werden Schadenersatzansprüche für einen Schaden geltend gemacht, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat.
Die aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse betreibt im Interesse der Versicherungsnehmerin die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht. -
Tierhalter
Abwehr unberechtigter Ansprüche
AHB Ziffer 5.1Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage und neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt somit ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion.
Beispiel
Gegen Frau Schmidt werden Schadenersatzansprüche für einen Schaden geltend gemacht, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat. Die THV Komfort PLUS betreibt im Interesse der Versicherungsnehmerin die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.
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Privathaftpflicht
Abwässersachschäden häusliche Abwässer
BBR A. IV. Ziff. 3.In der aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals eingeschlossen.
Beispiel
Herr Klausen beschädigt versehentlich ein Abwasserrohr. Durch austretendes Brauchwasser entstehen Schäden in der Wohnung des Nachbarn. Die Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse kommt dafür auf.
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Privathaftpflicht
Allmählichkeitsschäden
BBR A. IV. Ziff. 4Unter Allmählichkeitsschäden versteht man Sachschäden, die aufgrund der allmählichen Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub o. Ä.) entstehen.
Beispiel
Frau Lüder ist Pflanzenliebhaberin und hat in ihrer Mietwohnung viele davon stehen. Erst beim Auszug bemerkt sie, dass wohl hin und wieder beim Gießen Wasser über den Rand der Untertöpfe getreten ist und dadurch an einigen Stellen das Parkett aufgequollen ist. Ihr Vermieter verlangt nun Schadenersatz, den ihre Privat-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse für sie prüft.