Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Privathaftpflicht

    Abhandenkommen / Beschädigung geliehener oder gemieteter beweglicher Sachen

    AVB A4-6.6.3

    Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen mitversichert – auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Die Höchstersatzleistung beträgt 500.000 EUR je Schadenereignis. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung erhöht werden.

    Beispiel

    Herr Kramer hat sich für seinen Urlaub von seiner Bekannten eine hochwertige Fotokamera ausgeliehen. Diese fällt ihm herunter und wird dabei irreparabel beschädigt. Die Bekannte fordert Schadenersatz in Höhe von 850 EUR. Herrn Kramers aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die Regulierung.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum

    AVB A6-6.2

    Im Rahmen der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum bis 2.500 EUR.

    Beispiel 1

    Der Förster Klaus Schuhmann vergisst die Kettensäge im Wald und diese ist nicht mehr auffindbar. Der Dienstherr verlangt Regress beim VN für die Ersatzbeschaffung.

    Beispiel 2

    Der Feuerwehrmann Tim Fischer verliert seinen Helm während eines Einsatzes. Der Dienstherr verlangt Regress beim VN für die Ersatzbeschaffung

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Abwehr unberechtigter Ansprüche

    AVB A6-4.1

    Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage und neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung übernimmt somit ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion.

    Beispiel

    Der Dienstherr von Frau Schmidt nimmt Frau Schmidt in Regress für einen Schaden, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat. Die aktuelle Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse betreibt im Interesse der Versicherungsnehmerin die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.

  • Privathaftpflicht

    Abwehr unberechtigter Ansprüche

    AVB A1-4.1

    Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage und neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt somit ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion.

    Beispiel

    Gegen Frau Schmidt werden Schadenersatzansprüche für einen Schaden geltend gemacht, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse betreibt im Interesse der Versicherungsnehmerin die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.

  • Tierhalterhaftpflicht

    Abwehr unberechtigter Ansprüche

    AVB A1-4.1

    Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage und neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung übernimmt somit ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion.

    Beispiel

    Gegen Frau Schmidt werden Schadenersatzansprüche für einen Schaden geltend gemacht, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat. Die THV Einfach Komplett betreibt im Interesse der Versicherungsnehmerin die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.

  • Privathaftpflicht

    Abwässersachschäden – häusliche Abwässer

    AVB A1-6.5

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals eingeschlossen.

    Beispiel

    Herr Klausen beschädigt versehentlich ein Abwasserrohr. Durch austretendes Brauchwasser entstehen Schäden in der Wohnung des Nachbarn. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kommt dafür auf.

  • Privathaftpflicht

    Allmählichkeitsschäden

    Kein Ausschluss

    Unter Allmählichkeitsschäden versteht man Sachschäden, die aufgrund der allmählichen Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub o. Ä.) entstehen.

    Beispiel

    Frau Lüder ist Pflanzenliebhaberin und hat in ihrer Mietwohnung viele davon stehen. Erst beim Auszug bemerkt sie, dass wohl hin und wieder beim Gießen Wasser über den Rand der Untertöpfe getreten ist und dadurch an einigen Stellen das Parkett aufgequollen ist. Ihr Vermieter verlangt nun Schadenersatz, den ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse für sie prüft.

  • Privathaftpflicht

    An- und Umbaumaßnahmen an selbst genutzten Immobilien

    AVB A1-6.3.2 (7)

    Für Bauvorhaben am selbst genutzten Risiko (Postanschrift = private Anschrift des Versicherungsnehmers) existiert in der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse keine Begrenzung der Bausumme.

    Beispiel

    Herr Zöller renoviert sein Einfamilienhaus von Grund auf in Eigenarbeit. Die neuen Roste für die Kellerschächte sind noch nicht angeliefert worden. Wegen unzureichender Absicherung des Schachtes stürzt ein Freund des Versicherungsnehmers bei der Besichtigung des renovierten Hauses und erleidet schwere Verletzungen. Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kommt für die berechtigten Kosten auf.

  • Hausrat

    Anbaumöbel und -küchen

    VHB § 6 Nr. 2 cb)

    Im Rahmen der Hausrat-Versicherung sind serienmäßig gefertigte Anbaumöbel und Anbauküchen mitversichert, wenn sie mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wurden. Bei maßgefertigten Einbaumöbeln und -küchen ist in der Regel die Gebäude-Versicherung zuständig.

    Beispiel

    Familie Schmidt hat einen Rohrbruchschaden in ihrer Küche. Durch das austretende Wasser werden die selbst eingebauten Küchenschränke der Anbauküche beschädigt. Zum Glück hat die Familie eine Hausrat-Versicherung, die diesen Schaden übernimmt.

  • Tierhalterhaftpflicht

    Ansprüche von Teilnehmern und Figuranten

    AVB A1-1

    In der THV Einfach Komplett gelten gesetzliche Haftpflichtansprüche von Teilnehmern von Reitunterricht, Hundeschule, Pferde-/Hunderennen, Schauvorführungen und Turniere sowie Ansprüche von Figuranten mitversichert.

    Beispiel

    Horst Ringel hat sich vor kurzem einen jungen Labrador zugelegt. Bereits bei der ersten Teilnahme an der Hundeschule springt Herr Ringels Hund eine andere Tierhalterin, die mit ihrem Hund ebenfalls die Hundeschule besucht, an und beschädigt dabei deren Hose. Die an Herrn Ringel gestellten Schadenersatzansprüche sind über seine THV Einfach
    Komplett bei der Haftpflichtkasse gedeckt.