Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Hausrat

    Garagen – Inhalt von Garagen

    VHB § 6 Nr. 3 b) und B1.11.4

    In Erweiterung zu den allgemeinen Bedingungen der Hausrat-Versicherung gilt der Inhalt > versicherte Sachen einer privat genutzten Garage, welche sich am Wohnort (politische Gemeinde) des Versicherungsnehmers befindet, auch als mitversichert.

    Beispiel

    Herr Winter hat eine Garage in seinem Dorf angemietet, die sich mehrere Straßen von seiner Wohnung entfernt befindet. Bei einem Einbruch in die Garage werden mehrere privat genutzte Werkzeuge entwendet. Die Haftpflichtkasse reguliert den entstandenen Schaden.

  • Privathaftpflicht

    Gefälligkeitshandlungen / Schäden aus einem Gefälligkeitsverhältnis

    AVB A1-6.20

    Kommt es im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung durch den Versicherungsnehmer zu einer Schädigung, so gilt aufgrund der Rechtsprechung in der Regel kein Haftungsausschluss für verursachte Schäden, wenn ein Privathaftpflicht-Vertrag besteht. Somit verzichtet die Haftpflichtkasse im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt.

    Beispiel

    Lisa bittet ihren Freund Peter, den Versicherungsnehmer, ihr beim Umzug zu helfen. Als Peter den Fernseher nach unten tragen will, verliert er auf der Treppe das Gleichgewicht und lässt das Gerät fallen, um sich selbst abzufangen.
    Die Haftpflichtkasse übernimmt die Schadenregulierung.

  • Unfall

    Genesungsgeld

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 22, 2. Ziffer 15, 3. Ziffer 14

    Genesungsgeld leisten wir in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das > Krankenhaustagegeld, wenn die versicherte Person aus der vollstationären Behandlung entlassen worden ist und einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.5 AUB 2014 hatte. Bei der Haftpflichtkasse ist das Genesungsgeld bei Abschluss des Krankenhaustagegeldes generell mitversichert. Der Unfallschutz Einfach Komplett kommt 750 Tage dafür auf.

    Beispiele

    1.) Frau Braun hatte einen schweren Autounfall und liegt seitdem 200 Tage stationär im Krankenhaus. Sie hat im Unfallschutz Einfach Komplett ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld von 10 EUR abgeschlossen.

    Sie erhält nun folgende Leistung nach dem Unfallschutz Einfach Komplett:
    200 x 10 EUR Krankenhaustagegeld = 2.000 EUR
    200 x 10 EUR Genesungsgeld = 2.000 EUR
    Auszahlung 4.000 EUR

    Wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht, leisten wir das Genesungsgeld pauschal für 3 Tage. Nach dem Unfallschutz Einfach Komplett sogar für 7 Tage.

    2.) Bei einem Sturz hat sich Herr Reder den rechten Unterarm gebrochen. Es ist keine stationäre Behandlung notwendig, sondern er kann damit bei seinem Arzt ambulant operiert und versorgt werden. Über seinen Unfallschutz Einfach Komplett hat er ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld von 10 EUR vereinbart.

    So erhält er auch bei der ambulanten Operation eine Leistung nach dem Unfallschutz Einfach Komplett:
    7 x 10 EUR Krankenhaustagegeld = 70 EUR
    7 x 10 EUR Genesungsgeld = 70 EUR
    Auszahlung 140 EUR

  • Hausrat

    Gewerblich genutzte Räume

    VHB § 6 Nr. 3 a) und B1.11.3

    Im Rahmen der allgemeinen Bedingungen zur Hausrat-Versicherung gehören rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (Arbeitszimmer in der Wohnung). Darüber hinaus gelten > versicherte Sachen bis zu 20.000 EUR als mitversichert, die sich in rein gewerblich genutzten Räumen auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden und nicht über die Wohnung zu betreten sind.

    Beispiel

    Herr Schuster ist Inhaber eines kleinen Reisebüros, welches sich in einem Nebengebäude auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befindet. Bei einem > Leitungswasserschaden werden Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte in diesen Räumlichkeiten beschädigt. Die Haftpflichtkasse erstattet den gesamten entstandenen Schaden in Höhe von 10.000 EUR.

  • Hausrat

    Glasbruch

    C3.

    Gegen einen geringen Beitragszuschlag bietet die Haftpflichtkasse die Möglichkeit, das Glasbruchrisiko in die Hausrat-Versicherung mit einzuschließen. Versichert gilt die Mobiliarverglasung mit vorhandenen Glaskeramikkochflächen inkl. deren Elektrik/Elektronik und die Gebäudeverglasung der versicherten Wohnung. Transparenter Kunststoff ist dabei dem Glas gleichgestellt.

    Beispiel

    Frau Ulrich rutscht in ihrer neuen Dusche aus und fällt durch deren Kunststoffverglasung. Da im Rahmen Ihrer Hausrat-Versicherung bei der Haftpflichtkasse der Glasbruch als versichert gilt, wird Ihr der Schaden ersetzt.

  • Privathaftpflicht

    Glasschäden an gemieteten Sachen

    AVB A5-6.6.1

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse sind in der Produktlinie PHV Einfach Komplett Glasschäden im selbstbewohnten Mietobjekt mitversichert, sofern keine Glas-Versicherung besteht.

    Beispiel

    Der VN beschädigt versehentlich die Glasscheibe der Wohnzimmertür in seiner Mietwohnung. Zunächst ärgert er sich, da er nicht doch eine Hausrat-Versicherung inklusive Glasschäden abgeschlossen hat. Aber alles halb so schlimm. Über den Tarif PHV Einfach Komplett besteht für Glasschäden an gemieteten Sachen immer dann Deckung, wenn der VN keine spezielle Glasversicherung abgeschlossen hat.

  • Unfall

    Gliedertaxe

    BBU Unfall Einfach 4. Klausel 1

    Die Gliedertaxe ist in unterschiedlichsten Ausführungen wichtiger Bestandteil der privaten Unfall-Versicherung. Der aufgrund von Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen eingetretene Invaliditätsgrad wird in vielen Fällen mit Hilfe der Gliedertaxe bestimmt. Es gelten ausschließlich die dort genannten Invaliditätsgrade. Die festen Werte der Gliedertaxe stellen einen abstrakten und verallgemeinerten Maßstab auf, der ein hohes Maß an Gleichbehandlung ermöglicht. Die Gliedertaxe geht, soweit sie anzuwenden ist, immer allen anderen Möglichkeiten der Bestimmung des Invaliditätsgrades vor. Im Tarif Unfall Einfach bietet die Haftpflichtkasse drei unterschiedliche Gliedertaxen an.

    Grafik

    Bei Teilverlust oder Funktionsunfähigkeit gilt entsprechend der Prozentsatz anteilig. Durch die verbesserte Gliedertaxe nach „Komfort“ oder „Premium Plus“ erhält die versicherte Person bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit z. B. einer Hand im Handgelenk eine um 20 % höhere > Invaliditätsleistung als ein Versicherter nach der Gliedertaxe Standard. Anzumerken ist, dass nicht alle Verletzungen, die von der privaten Unfall-Versicherung entschädigt werden, von der Gliedertaxe erfasst werden (z. B. Schädigung des Gehirns oder der Wirbelsäule). Hier bestimmt ebenfalls ein ärztlicher Gutachter den Grad der Invalidität. Soweit das Gehör auf beiden Seiten oder beide Augen durch einen Unfall beeinträchtigt sind, wird nach den Gliedertaxen „Komfort“ und „Premium Plus“ eine höhere Leistung fällig. Ist die Funktionsfähigkeit in gleichem Umfang beeinträchtigt, so erhöht sich der festgestellte Invaliditätsgrad um die Hälfte. Ist die Funktionsfähigkeit in unterschiedlichem Umfang eingeschränkt, so wird stattdessen der Invaliditätsgrad für das geringer geschädigte Auge bzw. Gehör verdoppelt. War das Gehör auf einem Ohr oder ein Auge schon vor dem Unfall vollständig verloren, so erhöht sich der Invaliditätsgrad für das ungeschädigte Ohr oder das verbliebene Auge. Für das Gehör wird dann ein Invaliditätsgrad von 80 % und für das Auge von 100 % festgesetzt.

    Beispiel

    Herr Zahn trennt bei Renovierungsarbeiten in seinem Haus mit einer Flex ein Leitungsrohr durch. Da er keine Schutzbrille trägt, werden durch den Funkenflug beide Augen verletzt. Auf dem einen Auge wird eine Funktionsbeeinträchtigung von 10 %, auf dem anderen Auge von 20 % festgestellt. Zusammen sind das 30 %. Die Invaliditätsleistung für das geringer verletzte Auge wird hier jedoch verdoppelt (2 x 10 %), so dass Herr Zahn von seiner Unfall-Versicherung eine Invaliditätsleistung von 40 % aus der Invaliditätssumme erhält.

  • Hausrat

    Grobe Fahrlässigkeit – Herbeiführung eines Versicherungsfalles

    VHB § 34 Nr. 1 b) und B1.16.

    Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen wird. Es muss ein subjektives unentschuldbares Fehlverhalten vorliegen. Nach dem § 81 VVG wird lediglich eine Leistungskürzung – je nach dem Schweregrad der Verletzung – vorgenommen, da sich der Versicherungsnehmer hinsichtlich des versicherten Risikos sorglos verhalten hat. Leistungsfreiheit besteht nur, wenn die grobe Fahrlässigkeit nah beim bedingten Vorsatz oder im Grenzbereich liegt. Im Schadensfall verzichtet die Haftpflichtkasse auf einen Abzug aufgrund grober Fahrlässigkeit.

    Beispiel

    Herr Ortlieb hat einen sehr anstrengenden Arbeitstag hinter sich. Deshalb beschließt er, zum wohlverdienten Feierabend ein Bad zu nehmen. Da er es sich gemütlich machen will, zündet er Kerzen an und stellt sie auf den Wannenrand. Vor lauter Müdigkeit schläft er nach einer Weile im warmen Wasser ein. Er bemerkt nicht, dass er dabei mit seiner Hand sein bereitliegendes Handtuch so nahe an eine der Kerzen bringt, dass es sich entzündet. Es entsteht ein Brand im Bad, der sich auf die ganze Wohnung ausbreitet. Herr Ortlieb kann sich zum Glück rechtzeitig in Sicherheit bringen. An seinem Hausrat entstehen jedoch erhebliche Schäden, die durch seine Hausrat-Versicherung bei der Haftpflichtkasse
    reguliert werden.