Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  

  • Hausrat

    Pendlerwohnung – anfragepflichtiges Risiko

    Antrag – Antragsrückseite und Tarifunterlagen

    Eine Pendlerwohnung ist eine Wohnung die ein Pendler nutzt, da er sich regelmäßig zwischen seinem Wohnort und der Arbeitsstätte hin- und her bewegt. Sie kann als Erstwohnung tarifiert werden, wenn sie tatsächlich aus beruflichen Gründen erforderlich ist und diese, sowie die Erstwohnung bei der Haftpflichtkasse versichert werden.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Personenschaden

    Hierunter fällt jeder Nachteil, der als Folge einer Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eingetreten ist. Der Ersatzpflichtige muss die zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlichen Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Rehabilitationsmaßnahmen, Erwerbsminderungskosten, Fahrtkosten von Angehörigen für Krankenhausbesuche, evtl. Schmerzensgeld usw. ausgleichen. Wird durch die schadenstiftende Handlung der Tod eines Menschen verursacht, kann den unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Rente zustehen.

    Sachschaden
    Siehe Sachschaden

    Vermögensschaden
    Siehe Vermögensschäden

    Beispiel

    Aufgrund eines nicht ordnungsgemäß beleuchteten Treppenaufgangs im Hotel unseres Versicherungsnehmers bricht sich ein Gast den Arm, da dieser die letzte Treppenstufe übersehen hat.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Pflegeeinrichtungen und Reha-Kliniken

    Pflegeeinrichtungen

    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Betreiber einer Pflegeeinrichtung ohne ärztliche Leitung und ohne Aufnahme von Kranken zur vorübergehenden stationären Behandlung.

    Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht:

    a) aus der regelmäßigen Abgabe von Speisen und Getränken auch an andere Personen als an Mitarbeiter und Betreute des Heimes.

    b) als Betreiber einer Massageabteilung und dergl., die auch Fremden (nicht nur Mitarbeitern und Betreuten des Heims) offen steht.

    c) aus Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen (z.B. Außendiensttätigkeiten).

    Reha-Kliniken

    Betrieb einer Rehabilitations-Klinik / Kurklinik / eines Sanatoriums mit stationärer und ambulanter Behandlung – ohne Akut-Behandlung (ausgenommen Notfälle) und ohne Übernahme von Patienten aus der intensivstationären Behandlung eines Akut-Krankenhauses – einschließlich aller sich ergebender Nebenrisiken wie z.B. Bäderabteilung, Massage, Gymnastik, therapieunterstützende Maßnahmen wie Ausflugsveranstaltungen etc., Restauration.

    Beispiel

    Bei der Ausgabe der Speisen verschüttet der Betreiber einer Pflegeeinrichtung versehentlich die Suppe über die Oberschenkel einer Patientin. Dadurch erleidet sie Verbrennungen und fordert Schmerzensgeld vom Versicherungsnehmer

  • Unfall

    Pflegegeld

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 24

    Neben einer verbleibenden > Invalidität nach einem Unfall ist eine Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch nicht auszuschließen. Die private Unfallversicherung sieht für diesen Fall keine Leistung vor. In erster Linie ist für diesen Fall auch der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ratsam. In der Unfallschutz Einfach Komplett der Haftpflichtkasse ist dennoch ein Pflegegeld, ab Pflegegrad 2, für bis zu drei Jahre nach dem Unfall vorgesehen.

  • Privathaftpflicht

    Photovoltaik-/Solaranlagen

    BBR A. I. Ziff. 7

    Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Unterhaltung von Photovoltaik- oder Solaranlagen (auch Luft-, Erd- und Wasserwärmeanlage, Kleinwindanlage, Mini-Blockheizkraftwerk) gilt im Rahmen der aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse als mitversichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich sowohl auf die Verkehrssicherungspflicht als auch auf die Einspeisung des Stroms in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung).

    Beispiel 1

    1.) Herr Zahn besitzt ein Einfamilienhaus. Bei einem Unwetter werden Teile der dort installierten Photovoltaikanlage vom Dach gerissen und beschädigen mehrere auf der Straße geparkte Autos. Die Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gewährt Versicherungsschutz.

    2.) Das örtliche Stromversorgungsunternehmen stellt gegen Herrn Viereck Schadenersatzansprüche, da seine Photovoltaikanlage einen Überspannungsschaden an einem Transformator verursacht haben soll. Die Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Viereck befasst sich mit der Prüfung der Haftpflicht.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Photovoltaikanlage

    Versicherungsschutz gilt für Betreiber einer stationären Photovoltaikanlage auf dem eigenen Versicherungsgrundstück im Rahmen des vereinbarten Vertrages.

    Der Versicherungsschutz bezieht sich sowohl auf die Verkehrssicherungspflicht als auch auf die Einspeisung des Stroms in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens.

    Beispiel

    Bei einer von Herrn Müller fehlerhaften installierten Photovoltaikanlage lösen sich Teile, wodurch parkende Autos beschädigt werden. Die Eigentümer der Autos fordern Schadensersatz.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Produkthaftung

    Die Produkthaftung ist in §§ 1 bis 19 § des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) geregelt und von der verschuldensabhängigen Produzentenhaftung nach § 823 BGB zu unterscheiden. Das Bestehen eines Vertrages zwischen Hersteller und Endverbraucher ist nicht erforderlich.

    a) Die Produkthaftung besteht, nach dem ProdHaftG, verschuldensunabhängig gegen den Hersteller für Schäden, die durch den Mangel am Produkt beim Endverbraucher entstanden sind. Der Mangel am Produkt reicht aus.

    b) Bei der Produzentenhaftung nach § 823 BGB muss der Mangel am Produkt durch ein Verschulden des Herstellers entstanden sein.

    Beispiele

    Zu a) Herr Maier kauft sich beim Hersteller einen Wasserkocher. Durch Fehlfunktion des Wasserkochers kommt es in der Küche von Herrn Maier zu einem Brand. Herr Maier fordert vom Hersteller des Wasserkochers Schadensersatz für die beschädigte Küche.

    Zu b) Herr Maier kauft ein Spielzeugauto aus Holz für seinen Sohn. Durch eine abstehende Schraube am Spielzeugauto verletzt sich das Kind. Das Abstehen der Schraube ist nachweislich durch eine fehlerhafte Fabrikation begründet. Herr Maier fordert Schmerzensgeld für die Verletzung seines Sohnes.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Produktrisiko

    Mitversichert ist die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers für Schäden an Dritte aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse bzw. nach Abschluss von erbrachten Leistungen oder Arbeiten.

    Beispiel

    Der Versicherungsnehmer besitzt ein Feinkostgeschäft und verkauft selbsthergestellte Marmelade, während des Haltbarkeitszeitraums erkrankt ein Kunde an der fehlerhaft hergestellten Marmelade und erleidet eine Lebensmittelvergiftung.

  • Unsere Service-Rückrufnummern.
    Rufen Sie uns an. 06154 / 601
    -1270 Vertrag Haftpflicht Privatkunden
    -1275 Vertrag Haftpflicht Firmenkunden
    -1276 Vertrag Hausrat
    -1277 Vertrag Unfall
    -1272 Schaden