Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  

  • Hausrat

    Vandalismus

    VHB § 1 Nr. 1 b), § 3 Nr. 3 und B1.2.12

    Vorsätzlich zerstörte oder beschädigte Hausratgegenstände gelten als versichert, wenn ein Täter in bestimmten Szenarien eines > Diebstahl – Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung eindringt und diese zerstört. Die Haftpflichtkasse hat in Ihrem Tarif zur Hausratversicherung diesen Geltungsbereich für Ihre Kunden auf die Mitversicherung von Vandalismusschäden nach Einschleichen oder Raub erweitert.

    Beispiel

    Familie Gruber genießt ihren Jahresurlaub am Meer. Während ihrer Abwesenheit brechen mehrere Täter in ihre Wohnung ein. Diverse Hausratgegenstände werden entwendet. Zudem besprühen die Täter auch noch sämtliche Wände innerhalb der Wohnung mit Graffitis und drehen, nachdem sie die Abflüsse verstopft haben, alle Wasserhähne auf. Bei der Rückkehr der Familie Gruber ist der Schrecken groß. Der Schaden wird der Hausratversicherung gemeldet. Da hier Vandalismus in Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl vorliegt, leistet der Versicherer, d. h., die entwendeten Gegenstände, der Schaden an den besprühten Wänden und der > Leitungswasserschaden werden ersetzt.

  • Unfall

    Vergiftung durch Gase und Dämpfe sowie sonstige schädliche Stoffe

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 1, 2. Ziffer 1, 3. Ziffer 1

    Ob Vergiftungen infolge ausströmender Gase und Dämpfe immer den Unfallbegriff erfüllen, ist pauschal nicht zu beurteilen. Um für den Kunden jedoch Klarheit zu schaffen, sind diese in der Unfall Einfach mit aufgenommen. Sie sind in der Produktlinie Einfach Komplett sogar auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.
    Im Unfallschutz Einfach Komplett gelten darüber hinaus auch Vergiftungen durch das unbeabsichtigte Einatmen schädlicher Stoffe mitversichert.

    Beispiel

    Herr Krause ist Maler und lackiert an einem heißen Tag die Türen und Fenster einer Dachwohnung. Durch die freigesetzten Gase und Dämpfe wird ihm nach ein paar Stunden übel und er wird ohnmächtig. Er muss mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und behandelt werden.

  • Unfall

    Vergiftungen und Nahrungsmittelvergiftungen/-Allergien

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 45, 2. Ziffer 32, 3. Ziffer 28

    Vergiftungen infolge einer Einnahme von festen oder flüssigen Stoffen sind im Rahmen der AUB ausgeschlossen. Diese Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen und Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sindin der Unfall Einfach mitversichert.
    Nach der Produktlinie Unfall Einfach Komplett sind sogar Nahrungsmittelallergien mitversichert Auch sind Vergiftungen durch Pflanzen mitversichert, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, solange deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war.
    Für Kinder bis 14 Jahre sind nach der Produktlinie Einfach Besser weiter Vergiftungen bzw. Verätzungen mitversichert, nach der Produktlinie Einfach Komplett sogar bis zum Alter 18 Jahre.

    Beispiel

    Herr Heinrich ist Schreiner. Nach längeren Schleifarbeiten will er einen großen Schluck Mineralwasser zu sich nehmen. Dabei greift er leider zu einer Flasche, in der eine Chemikalie aufbewahrt wird. Die Folge ist eine schwere Vergiftung.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Verkehrssicherungspflichten

    Verkehrssicherungspflicht ist die Verpflichtung, nach Schaffung einer Gefahrenlage die zur Abwehr von Personen- oder Sachschäden erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

    Beispiel

    Der Betreiber eines Biergartens, zu welchem auch ein Kinderspielplatz gehört, ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit kein Kind zu Schaden kommt.

  • Privathaftpflicht

    Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten

    BBR A. I. Ziff. 7.16

    Die aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für seine gesetzliche Haftpflicht als Privatperson und aus den Gefahren des täglichen Lebens. Hierzu zählt die Haftpflichtkasse auch mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.

    Beispiel

    Herr Uhlmann legt sich als Privatmann eine Internet-Adresse zu. Ein überregional bekanntes Unternehmen beansprucht den Domain-Namen für sich und stellt gegenüber Herrn Uhlmann Schadenersatzansprüche. Seine Privat-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse bietet hierfür Versicherungsschutz.

  • Diensthaftpflicht

    Vermögensschäden

    BBR. Ziff. III. i.V.m. BBR für Vermögensschäden zur DHV

    Vermögensschäden sind Schäden, die weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden sind. Versicherungsschutz besteht wegen eines Verstoßes den die versicherte Person bei Ihrer dienstlichen Verrichtung begeht und für einen Vermögensschaden haftbar gemacht wird. Die generelle Versicherungssumme beträgt 3.000 EUR. Es besteht die Möglichkeit diese gegen einen Zusatzbeitrag auf 50.000 EUR, 100.000 oder 250.000 zu erhöhen.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Vermögensschäden

    a) Unechter Vermögensschaden
    Ein unechter Vermögensschaden ist der zu ersetzende Schaden, welcher in Folge eines Personen- und/oder Sachschadens entstanden ist, z.B. Einkommensverlust, Reparaturkosten

    b) Echter Vermögenschaden
    Einem echten Vermögensschaden geht kein Personen- und /oder Sachschaden voraus.

    Beispiele

    Zu a) Durch einen nicht ordnungsgemäß beleuchteten Treppenaufgang im Hotel unseres Versicherungsnehmers stürzt ein Gast und bricht sich seinen linken Unterarm. Die Krankenkasse des Gastes nimmt den Hotelbetreiber für die Behandlungskosten in Regress.

    Zu b) Ein Gast hat einen Weckruf an der Rezeption verlangt. Durch Unachtsamkeit wird versäumt, den Gast rechtzeitig zu wecken, so dass er nachweislich einen wichtigen Termin verpasst und ein ansonsten schon sicheres Geschäft nicht abschließen kann.

  • Privathaftpflicht

    Vermögensschäden

    AHB Ziff. 2 / BBR A. IV. Ziff. 6

    Ein echter Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht. Derartige Vermögensschäden sind im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.

    Beispiel

    Frau Kleiber hat sich Kaminholz liefern lassen. Dieses hat sie an einer ungünstigen Stelle abladen lassen, so dass es unbeabsichtigt ihrem Nachbarn, einem Rechtsanwalt, die Ausfahrt aus seiner Garage versperrt. Um einen wichtigen Termin vor Gericht nicht zu verpassen, fährt der Rechtsanwalt kurzerhand mit einem Taxi zum Gericht. Die Taxirechnung legt er anschließend Frau Kleiber zur Begleichung vor. Ihre Privat-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse übernimmt die Kosten.

  • Tierhalter

    Vermögensschäden

    AHB Ziffer 2

    Ein echter Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht. Derartige Vermögensschäden sind im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.

    Beispiel

    Das Pferd von Frau Becker tritt gegen einen Holzstapel. Durch den heftigen Stoß fällt dieser zusammen und blockiert die in unmittelbarer Nähe gelegene Einfahrt der Nachbarin. Um einen wichtigen Geschäftstermin nicht zu verpassen, fährt die Nachbarin mit dem Taxi ins Büro. Die Taxirechnung legt sie anschließend Frau Becker zur Begleichung vor. Die THV Einfach Komplett von Frau Becker kümmert sich um die Regulierung.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Verschuldensformen

    a) leichte Fahrlässigkeit: Diese liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird.

    b) grobe Fahrlässigkeit: Diese wird angenommen, wenn die erforderliche Sorgfallt in ungewöhnlichen hohem Maße verletzt wird.

    c) Vorsatz: Dieser liegt vor, wer von den Folgen seiner Handlung eine Vorstellung hatte und den als möglich erkannten Erfolg billigte.

    Beispiele

    Zu a) Ein Koch des Versicherungsnehmers erhitzt Fett in einem Fondue-Topf auf dem Herd. Anfangs beobachtet er das Fett ständig. Als er in den Kühlraum gerufen wird verlässt er die Küche. In den zwei Minuten, für die er sich aus der Küche entfernt hat, explodiert der Topf und ein Feuer bricht aus.

    Zu b) Ein Gastronom erhält von seinem Gast die Information, dass die Deckenleuchte nicht richtig befestigt ist. Trotz Kenntnis unterlässt der Gastronom die Reparatur. Am darauf folgenden Abend kommt ein Gast durch die herabstür-zende Lampe zu Schaden.

    Zu c) Ein Hotelier schlägt einem Kunden aus dem Streit heraus ins Gesicht.

  • Unsere Service-Rückrufnummern.
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