Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Hausrat

    Vandalismus

    VHB § 1 Nr. 1 b), § 3 Nr. 3 und B1.2.12

    Vorsätzlich zerstörte oder beschädigte Hausratgegenstände gelten als versichert, wenn ein Täter in bestimmten Szenarien eines > Diebstahl – Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung eindringt und diese zerstört. Die Haftpflichtkasse hat in Ihrem Tarif zur Hausrat-Versicherung diesen Geltungsbereich für Ihre Kunden auf die Mitversicherung von Vandalismusschäden nach Einschleichen oder Raub erweitert.

    Beispiel

    Familie Gruber genießt ihren Jahresurlaub am Meer. Während ihrer Abwesenheit brechen mehrere Täter in ihre Wohnung ein. Diverse Hausratgegenstände werden entwendet. Zudem besprühen die Täter auch noch sämtliche Wände innerhalb der Wohnung mit Graffitis und drehen, nachdem sie die Abflüsse verstopft haben, alle Wasserhähne auf. Bei der Rückkehr der Familie Gruber ist der Schrecken groß. Der Schaden wird der Hausrat-Versicherung gemeldet. Da hier Vandalismus in Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl vorliegt, leistet der Versicherer, so dass die entwendeten Gegenstände, der Schaden an den besprühten Wänden und der > Leitungswasserschaden werden ersetzt.

  • Unfall

    Vergiftung durch Gase, Dämpfe sowie sonstige schädliche Stoffe

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 1, 2. Ziffer 1, 3. Ziffer 1

    Ob Vergiftungen infolge ausströmender Gase und Dämpfe immer den Unfallbegriff erfüllen, ist pauschal nicht zu beurteilen. Um für den Kunden jedoch Klarheit zu schaffen, sind diese in der Unfall Einfach mit aufgenommen. Sie sind in der Produktlinie Einfach Komplett sogar auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. Im Unfallschutz Einfach Komplett gelten darüber hinaus auch Vergiftungen durch das unbeabsichtigte Einatmen schädlicher Stoffe mitversichert.

    Beispiel

    Herr Krause ist Maler und lackiert an einem heißen Tag die Türen und Fenster einer Dachwohnung. Durch die freigesetzten Gase und Dämpfe wird ihm nach ein paar Stunden übel und er wird ohnmächtig. Er muss mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und behandelt werden.

  • Unfall

    Vergiftungen und Nahrungsmittelvergiftungen /-Allergien

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 45, 2. Ziffer 32, 3. Ziffer 28

    Vergiftungen infolge einer Einnahme von festen oder flüssigen Stoffen sind im Rahmen der AUB ausgeschlossen. Diese Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen und Vergiftungen durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund sind in der Unfall Einfach mitversichert. Nach der Produktlinie Unfall Einfach Komplett sind sogar Nahrungsmittelallergien mitversichert Auch sind Vergiftungen durch Pflanzen mitversichert, welche durch Berühren, Schlucken, Kauen und/ oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, solange deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war. Für Kinder bis 14 Jahre sind nach der Produktlinie Einfach Besser weiter Vergiftungen bzw. Verätzungen mitversichert, nach der Produktlinie Einfach Komplett sogar bis zum Alter 18 Jahre.

    Beispiel

    Herr Heinrich ist Schreiner. Nach längeren Schleifarbeiten will er einen großen Schluck Mineralwasser zu sich nehmen. Dabei greift er leider zu einer Flasche, in der eine Chemikalie aufbewahrt wird. Die Folge ist eine schwere Vergiftung.

  • Privathaftpflicht

    Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten

    Kein Ausschluss

    Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für seine gesetzliche Haftpflicht als Privatperson und aus den Gefahren des täglichen Lebens. Hierzu zählt die Haftpflichtkasse auch mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.

    Beispiel

    Herr Uhlmann legt sich als Privatmann eine Internet-Adresse zu. Ein überregional bekanntes Unternehmen beansprucht den Domain-Namen für sich und stellt gegenüber Herrn Uhlmann Schadenersatzansprüche. Seine Privathaftpflicht- Versicherung bei der Haftpflichtkasse bietet hierfür Versicherungsschutz.

  • Privathaftpflicht

    Verlust fremder privater Tresor-/Möbelschlüssel

    AVB A4-6.23.1

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der Verlust fremder privater Tresor-/Möbelschlüssel bis 500.000 EUR je Schadenereignis mitversichert. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung erhöht werden. Ein Bankschließfach wird einem Tresor gleichgestellt.

    Beispiel

    Der VN verliert den ihm anvertrauten Schlüssel zum Tresor im Haus seiner Eltern. Wir gewähren unserem VN hierfür Deckung und erstatten die erforderlichen Kosten für das Nachmachen des Schlüssels bzw. den Austausch des Schlosses.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Vermögensschäden

    AVB A6-6.12

    Vermögensschäden sind Schäden, die weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden sind. Versicherungsschutz besteht wegen eines Verstoßes den die versicherte Person bei Ihrer dienstlichen Verrichtung begeht und für einen Vermögensschaden haftbar gemacht wird. Die generelle Versicherungssumme beträgt 3.000 EUR. Es besteht die Möglichkeit diese gegen einen Zusatzbeitrag auf 50.000 EUR, 100.000 EUR oder 250.000 EUR zu erhöhen.

  • Privathaftpflicht

    Vermögensschäden

    AVB A1-6.23

    Ein echter Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht. Derartige Vermögensschäden sind im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.

    Beispiel

    Frau Kleiber hat sich Kaminholz liefern lassen. Dieses hat sie an einer ungünstigen Stelle abladen lassen, so dass es unbeabsichtigt ihrem Nachbarn, einem Rechtsanwalt, die Ausfahrt aus seiner Garage versperrt. Um einen wichtigen Termin vor Gericht nicht zu verpassen, fährt der Rechtsanwalt kurzerhand mit einem Taxi zum Gericht. Die Taxirechnung legt er anschließend Frau Kleiber zur Begleichung vor. Ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse übernimmt die Kosten.

  • Tierhalter

    Vermögensschäden

    AVB A1-6.6

    Ein echter Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht. Derartige Vermögensschäden sind im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.

    Beispiel

    Das Pferd von Frau Becker tritt gegen einen Holzstapel. Durch den heftigen Stoß fällt dieser zusammen und blockiert die in unmittelbarer Nähe gelegene Einfahrt der Nachbarin. Um einen wichtigen Geschäftstermin nicht zu verpassen, fährt die Nachbarin mit dem Taxi ins Büro. Die Taxirechnung legt sie anschließend Frau Becker zur Begleichung vor. Die THV Einfach Komplett von Frau Becker kümmert sich um die Regulierung.

  • Privathaftpflicht

    Versehentliche Obliegenheitsverletzung

    Präambel

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt: Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn er nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Versicherte Person

    AVB A6-2

    Als versicherte Person wird die Person bezeichnet, für die Versicherungsschutz aus der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung als Richter oder Beamter, Angestellter und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie als Soldat geboten wird. Die versicherte Person wird im > Versicherungsschein zusammen mit ihrer dienstlichen Verrichtung namentlich aufgeführt.