Begriffe aus der Versicherungswelt verständlich erklärt
Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.
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Tierhalter
Leinenzwang, Maulkorbzwang, Reiten ohne Sattel
BBR IV. Ziffern 6 und 7Die Haftpflichtkasse verzichtet bezüglich des Versicherungsschutzes grundsätzlich auf die Prüfung einer kommunalen Leinen- oder Maulkorbpflicht. Weiterhin ist es für die Frage des Versicherungsschutzes unerheblich, ob das Pferd mit oder ohne Sattel geritten wird. Das Bedingungswerk sieht hierfür keinen Ausschluss vor.
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Privathaftpflicht
Leistungsgarantie für GDV-Musterbedingungen
BBR A. IV. Ziff. 19Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die der aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und Besonderen Bedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung (BBR) von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer abweichen.
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Tierhalter
Leistungsgarantie für GDV-Musterbedingungen
BBR IV. Ziffer 23Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die der THV Einfach Komplett zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) und Besonderen Bedingungen zur Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (BBR) von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer abweichen.
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Haftpflicht Firmenkunden
Leistungspflicht des Versicherers
a) Prüfung der Haftpflichtfrag
b) Abwehr unberechtigter Ansprüche
c) Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Ansprüchen
Beispiele
1.) Gegen unseren Gaststättenbetreiber werden Schadenersatzansprüche für einen Schaden geltend gemacht, welchen dieser nicht zu verantworten hat. Die Abwehr wird, falls erforderlich, auch vor Gericht durchgesetzt (Abwehr unberechtigter Ansprüche).
2.) Herr Maier bekommt, während seines Aufenthaltes in einer Gaststätte, durch den Kellner die bestellte Cola versehentlich übergeschüttet und verlangt die Reinigung der Jacke (Befriedigung berechtigter Ansprüche).
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Haftpflicht Firmenkunden
Leitungsschäden
Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden.
Beispiel
Unser Versicherungsnehmer ist Inhaber einer Gaststätte mit einem dazugehörigen Biergarten. Vor Beginn der Sommersaison werden große Brauerei-Sonnenschirme aufgestellt. Um an windstarken Tagen die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten werden die Sonnenschirme in einer Tiefe von einem Meter eingelassen, dabei wird versehentlich eine Telefonleitung zerstört. Der Telefonnetzbetreiber fordert vom Versicherungsnehmer die Erstattung der entstandenen Kosten.
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Hausrat
Leitungswasser
VHB § 1 Nr. 1 c), § 4 und B1.3.Versichert ist Hausrat auch gegen Leitungswasser. Dazu muss Wasser aus der wasserführenden Installation (z. B. Heizungsanlage, Waschmaschine) oder den damit verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig austreten. Auch frostbedingte Schäden und Bruchschäden an Rohren und wasserführenden Installationen werden ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer diese beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt. Bei der Haftpflichtkasse sind sogar Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren, sowie Wassersäulen, Zimmerbrunnen, Terrarien, Zisternen oder ähnlichem versichert.
Beispiel
Frau Niewöhner lädt ihre Waschmaschine voll. Nachdem sie diese gestartet hat und es sich vor dem Fernseher bequem gemacht hat, reißt der Schlauch der Waschmaschine und das Wasser fließt durch die ganze Wohnung. Der Schaden, den das austretende Wasser in ihrer Wohnung verursacht, ist versichert.