Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Privathaftpflicht

    Ehrenamt / Ehrenamtliche Tätigkeiten

    AVB A1-6.2

    Die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements ist in der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert. Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit
    > in der Kranken- und Altenpflege
    > in der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit
    > in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden
    > bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen
    > als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund

    Beispiel

    Der ehrenamtlich für die Kirche als Seelsorger tätige Herr Clausen beschädigt während eines Krankenbesuchs durch unsachgemäße Handhabung ein Krankenbett. Das Krankenhaus, als Geschädigter, fordert Ersatz für den entstandenen
    Schaden. Herrn Clausens Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse kümmert sich darum.

  • Unfall

    Eigenbewegungen

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 14

    Eigenbewegungen sind Bewegungen ohne erhöhte Kraftanstrengung. Als Eigenbewegung versteht man im Versicherungsbereich eine Reflexbewegung, Reflexhandlung oder (fallbezogene) typische Bewegung eines Menschen bzw. seines Körpers, die ohne ein gleichzeitiges, direkt und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (also die Ursache der Bewegung) vollzogen wurde. Versichert sind nach der Produktlinie Unfall Einfach Komplett durch Eigenbewegung(en) verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche sowie alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Ausgeschlossen bleiben Schädigungen der Bandscheiben. Versichert sind auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.

    Typische Beispiele von Eigenbewegung:
    > Umknicken beim Gehen oder Joggen, beim Aussteigen aus dem Auto oder Treppensteigen
    > Tennisspieler streckt sich, um hohen Ball zu erreichen
    > Körperliche Drehbewegung beim Sport
    > Nachfassen eines fallenden Gegenstandes
    > Erschrecken und ein unmittelbar darauf beruhender Sturz

    Gerade Sportler sollten diese Eigenbewegungen mitversichert haben,
    um während ihrer sportlichen Betätigung abgesichert zu sein.

    Beispiel

    Herr Ruppert spielt mit ein paar Freunden Fußball. Ehrgeizig versucht er, einen eigentlich unerreichbaren Ball eines Teamkollegen noch vor der Seitenlinie zu erreichen und mit einem gewagten Ausfallschritt zurückzuschlagen. Bei diesem riskanten Manöver reißt die Achillessehne in seinem rechten Fuß.

  • Privathaftpflicht

    Eigene Schäden, die Ihnen durch Ihre deliktunfähigen Enkelkinder entstehen

    AVB A5-6.35

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse sind in der Produktlinie PHV Einfach Komplett Eigenschäden durch deliktunfähige Enkelkinder bis 1.000 EUR mitversichert.

    Beispiel

    Unsere VN passt auf Ihr 5-jähriges Enkelkind auf. Am Nachmittag möchte sie mit dem Kind auf den Spielplatz gehen. Sie nimmt ihr Enkelkind an der Hand und verlässt das Haus. Das Kind findet in seiner Hosentasche kleine Steinchen. Diese wirft es gegen das Fahrzeug unseres Versicherungsnehmers. Dabei entstehen kleine Schrammen, die rauspoliert werden müssen. Leider haben es die Eltern des Kindes versäumt, eine PHV abzuschließen. Wir gewähren unserem VN für seinen eigenen Schaden Deckung und erstatten den Schaden bis zu einer Höchstersatzleistung von 1.000,00 EUR.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung

    AVB A6-6.13

    Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gewährt der versicherten Person Versicherungsschutz für ihre gesetzliche Haftpflicht als Richter oder Beamter, Angestellter und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sowie als Soldat. Hierzu zählen auch mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der dienstlichen Nutzung von Internet oder E-Mail, wie dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung Elektronischer Daten.

    Beispiel

    Die Verwaltungsangestellte Paula Bauer unterlässt es, trotz Dienstanweisung ihren PC „upzudaten“. Ihr Rechner wird durch einen Virus infiziert. Als Sie eine E-Mail an einen Bürger verschickt, wird auch dessen Rechner infiziert. Der Dienstherr nimmt Regress bei Frau Bauer für den Schadenersatz, dem er dem Bürger ersetzt hat. Im Rahmen der
    Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch elektronischen Datenaustausch.

  • Privathaftpflicht

    Elektronischer Datenaustausch / Internetschäden

    AVB A1-6.24

    Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für seine gesetzliche Haftpflicht als Privatperson und aus den Gefahren des täglichen Lebens. Hierzu zählt die Haftpflichtkasse auch mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder E-Mail, wie dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten.

    Beispiel

    Herr Scheider lädt während des Besuches bei einem Bekannten Informationen zu einer privaten Reise aus dem Internet auf dessen PC herunter – und dabei unbewusst auch einen Computer-Virus. Dieser legt den Computer des Bekannten für zwei Tage lahm. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse bietet Versicherungsschutz für den Schaden, der Herrn Scheider durch die Unachtsamkeit ihres Versicherungsnehmers entstanden ist.

  • Hausrat

    Elementarschäden

    C4.

    Der Versicherungsnehmer hat in allen Produktlinien die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz gegen einen Beitragszuschlag um die Naturgefahren Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine, Vulkanausbruch und eindringendes Regen- oder Schmelzwasser zu erweitern. Eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent pro Schaden, mindestens 500 EUR und maximal 5.000 EUR, gilt als vereinbart. Für eindringendes Regen oder Schmelzwasser beträgt die vereinbarte Entschädigungsgrenze je Schaden 3 % der Versicherungssumme mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250 EUR. Eine Einstufung der Risiken nach dem ZÜRS-Modell (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) wird nicht vorgenommen.

    Beispiel

    An einem lauen Sommerabend öffnet Herr Laumann die Dachgeschossfenster um nochmal zu lüften. Daraufhin geht er wieder ins Wohnzimmer und legt sich auf das Sofa auf welchem er einschläft. Am nächsten Morgen als er aufwacht bemerkt er, dass es geregnet hat. Ihm fällt sofort wieder ein, dass die Fenster im Dachgeschoss die ganze Nacht offen waren. Der Regen beschädigt seinen Schreibtisch und einen Stuhl. Da er eine Hausrat-Versicherung inkl. der Gefahr Elementar besitzt, reguliert die Haftpflichtkasse den entstandenen Schaden im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenze und der Selbstbeteiligung.

  • Hausrat

    Entschädigungsgrenzen

    VHB § 13 Nr. 2 b) und B1.15. und B2.3.

    Außerhalb von > Wertschutzschränken gelten für folgende Wertsachen bedingungsgemäße Entschädigungsgrenzen: Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold und Platin. Auch für Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten sind bestimmte Summenbegrenzungen zu beachten siehe - > Wertsachen.

    > Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte):
    3.000 EUR (Einfach Besser) / 3.500 EUR (Einfach Komplett);

    > Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere:
    10.000 EUR (Einfach Besser) / 20.000 EUR (Einfach Komplett);

    > Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold und Platin:
    40.000 EUR (Einfach Besser) / 50.000 EUR (Einfach Komplett).

    Beispiel

    Herr Ries bewahrt Bargeld im Wert von 1.000 EUR zu Hause in einer unverschlossenen Schublade auf. Bei einem > Diebstahl - Einbruchdiebstahl in seine Wohnung entdecken die Täter das Geld und entwenden es. Herr Ries bekommt die 1.000 EUR ersetzt.

  • Unfall

    Erfrieren

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 3, 2. Ziffer 3, 3. Ziffer 3

    Ob der Tod durch Erfrieren immer den > Unfallbegriff erfüllt, wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Es wurde diskutiert, ob es als „plötzlich“ angesehen werden kann, wenn eine Person für längere Zeit größerer Kälte ausgesetzt ist. Um für einen solchen Fall Klarheit zu schaffen, ist „Erfrieren“ als Unfallursache in den Bedingungen zur
    Unfall Einfach der Haftpflichtkasse aufgenommen worden.

    Beispiel

    Herr Schulz gerät bei einer Bergtour überraschend in Regen und Nebel. Aufgrund der schlechten Sicht und starken Windes muss er die ganze Nacht auf einem Felsvorsprung ausharren. Durch die anhaltende Kälte erfriert er und kann am nächsten Tag durch die Bergwacht nur noch tot aufgefunden werden. Seine Unfall-Versicherung zahlt an seine
    Hinterbliebenen.

  • Unfall

    Erhöhte Kraftanstrengung

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 14, 2. Ziffer 9, 3. Ziffer 9

    Eine erhöhte Kraftanstrengung liegt bei einem gesteigerten Einsatz der Muskelkraft vor. Versichert sind nach der Unfall Einfach der Haftpflichtkasse die durch erhöhte Kraftanstrengung verursachten Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche. Nach den Produktlinien Einfach Komplett und Einfach Besser sind auch alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule mitversichert, ausgeschlossen sind allerdings Schädigungen der Bandscheiben. Versichert nach der Produktlinie Einfach Komplett und Einfach Besser sind auch Gelenksverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken.

    Beispiel

    Herr Kern hilft einem Freund bei seinem Umzug. Als sie gemeinsam versuchen, einen schweren Eichenschrank durchs Treppenhaus zu tragen, erleidet Herr Kern durch das erhebliche Gewicht des Möbelstücks einen Muskelfaserriss im rechten Arm.

  • Hausrat

    Erstwohnung

    Antrag - Antragsrückseite und Tarifunterlagen

    In den VHB wird der Begriff einer Erstwohnung nicht beschrieben. In unseren Tarifunterlagen definieren wir allerdings die Nutzungsarten von Wohnungen. Demnach gelten als Erstwohnung, die vom VN ständig bewohnte Wohnung oder das ständig bewohnte Einfamilienhaus.