Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  

  • Hausrat

    Bankschließfächer

    B1.11.1

    Eingelagerte > versicherte Sachen in Bankschließfächern, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, gelten bis zur vereinbarten Versicherungssumme als mitversichert. Allerdings gehen Entschädigungsansprüche gegenüber dem Bankinstitut vor (Subsidiärprinzip).

    Beispiel

    Herr Koch hat in seiner Bank ein Schließfach. In diesem Schließfach befindet sich der Familienschmuck im Wert von 12.000 EUR. Als in der Bank ein Großfeuer ausbricht, wird der Inhalt des Schließfachs zerstört. Die Bank erstattet Herrn Koch aus ihrer Feuerinhalts-Versicherung pauschal 5.000 EUR. Die Differenz von 7.000 EUR wird ihm durch die
    Haftpflichtkasse erstattet.

  • Privathaftpflicht

    Bauherrenhaftpflicht

    BBR A. I. Ziff. 5

    Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 200.000 EUR je Bauvorhaben gilt in der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert. Für Bauvorhaben am selbst genutzten Risiko (Postanschrift = private Anschrift des Versicherungsnehmers) ist der Versicherungsnehmer als Bauherr ohne Begrenzung der Bausumme versichert.

    Siehe auch > An- und Umbaumaßnahmen an selbst genutzten Immobilien

    Beispiel

    Herr Noll hat sich ein Baugrundstück gekauft und baut hier sein Einfamilienhaus. Am Wochenende verletzen sich spielende Nachbarskinder in einer Grube auf der Baustelle. Die Bauarbeiter hatten diese nicht ausreichend gesichert, was Herrn Noll jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbindet. Als Bauherr kann er ggf. auch selbst in Anspruch genommen werden. Für derartige Ansprüche gewährt die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse Versicherungsschutz.

  • Privathaftpflicht

    Bauherrenhaftpflicht

    AVB A1-6.3.2 (7)

    Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 250.000 EUR je Bauvorhaben gilt in der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung Einfach Gut der Haftpflichtkasse mitversichert. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Bausumme erhöht werden.
    Für Bauvorhaben am selbst genutzten Risiko (Postanschrift = private Anschrift des Versicherungsnehmers) ist der Versicherungsnehmer als Bauherr ohne Begrenzung der Bausumme versichert. Siehe auch > An- und Umbaumaßnahmen an selbst genutzten Immobilien.

    Beispiel

    Herr Noll hat sich ein Baugrundstück gekauft und baut hier sein Einfamilienhaus. Am Wochenende verletzen sich spielende Nachbarskinder in einer Grube auf der Baustelle. Die Bauarbeiter hatten diese nicht ausreichend gesichert, was Herrn Noll jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbindet. Als Bauherr kann er ggf. auch selbst in Anspruch genommen werden. Für derartige Ansprüche gewährt die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse
    Versicherungsschutz.

  • Privathaftpflicht

    Be- und Entladeschäden

    BBR B. I. Ziff. 6

    In der aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt ab der Produktlinie PHV Einfach Besser die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden die durch oder beim Be- oder Entladen seines Pkw verursacht wurden bis 10.000 EUR mitverschert. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung erhöht werden.

    Beispiel

    Herr Meyer befindet sich kurz vor der Heimreise aus seinem Skiurlaub. Beim Beladen der Skibox beschädigt er mit den Skiern den neben seinem Auto geparkten Pkw eines anderen Hotelgastes. Seine aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse kommt für den Schaden auf.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Be- und Entladeschäden

    Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht unseres Versicherungsnehmers aus der Beschädigung von Transportmitteln jeder Art und Containern beim oder durch Be- und Entladen. Für Schäden am Ladegut beim oder durch Be- und Entladen besteht insoweit Versicherungsschutz als

    a) die Ladung nicht für den Versicherungsnehmer bestimmt ist;

    b) es sich nicht um Erzeugnisse des Versicherungsnehmers, es sich nicht um vom Versicherungsnehmer be- und/oder verarbeitete Sachen bzw. von ihm, in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten gelieferte Sachen handelt oder;

    c) der Transport der Ladung nicht vom Versicherungsnehmer bzw. in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten übernommen wurde.

    Beispiel

    Beim Abladen der vom Versicherungsnehmer bestellten Weinkisten beschädigt unser Versicherungsnehmer den LKW des Lieferanten. Die Weinkisten waren nicht für unseren Versicherungsnehmer bestimmt, sondern dieser hat diese lediglich im Auftrag für einen Bekannten mitbestellt.

  • Privathaftpflicht

    Be- und Entladeschäden

    AVB A4-6.11.2

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt ab der Produktlinie PHV Einfach Besser die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden die durch oder beim Be- oder Entladen seines Pkw verursacht wurden bis 100.000 EUR mitversichert. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung erhöht werden.

    Beispiel

    Herr Meyer befindet sich kurz vor der Heimreise aus seinem Skiurlaub. Beim Beladen der Skibox beschädigt er mit den Skiern den neben seinem Auto geparkten Pkw eines anderen Hotelgastes. Seine aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse kommt für den Schaden auf.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Beauftragung fremder Unternehmen und Subunternehmen

    Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.

    Beispiel

    Versicherungsnehmer hat ein Möbelgeschäft speziell für Küchenmöbel. Um einen Komplettservice bieten zu können, hat er die Firma Maier zur Hand, die für ihn beim Aufstellen der Kücheneinrichtung sämtliche erforderlichen Wasser- und Elektroanschlüsse übernimmt. Ein Mitarbeiter der Firma Maier ist unachtsam und beschädigt beim Betreten der Wohnung des Kunden einen sehr teuren Wandspiegel. Der Kunde stellt Schadenersatzansprüche an den Versicherungsnehmer. Unserem Versicherungsnehmer wird im Zuge der Schadenregulierung nachgewiesen, dass er sich bei der Auswahl der Monteure und Installateure nicht die erforderlichen Zulassungsbescheinigungen vorlegen hat lassen.

  • Unfall

    Behinderungsbedingter Mehraufwand

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 29, 2. Ziffer 21, 3. Ziffer 20

    Nach einem Unfall mit der Folge einer verbleibenden Invalidität können Kosten für diverse Maßnahmen anfallen, die aufgrund der Invalidität entstehen. Diese Kosten werden im Rahmen des behinderungsbedingten Mehraufwandes ersetzt. Für folgende Maßnahmen werden in der Produktlinie Unfall Einfach Komplett bis zu 30.000 EUR, in der Produktlinie Unfall Einfach Besser bis zu 6.000 EUR und in der Produktlinie Unfall Einfach Gut bis zu 2.000 EUR erstattet:

    a) Umbau eines Pkw;

    b) Umbau einer Wohnung oder Umzug;

    c) Prothesen, Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe oder Organtransplantation;

    d) Berufliche Umschulung;

    e) Blindenhund

    Beispiel

    Herr Mittelmann erleidet durch einen schweren Unfall eine Querschnittslähmung und sitzt seitdem im Rollstuhl. Damit er weiterhin Auto fahren kann, wird es entsprechend seiner eingeschränkten Bedienmöglichkeiten umgebaut. Ein Rutschbrett erleichtert ihm jetzt das Ein- und Aussteigen. Spezielle Vorrichtungen ermöglichen ihm das Gasgeben und Bremsen mit der Hand. Die Kosten für die Umbauarbeiten übernimmt seine Unfallversicherung.

  • Unfall

    Behinderungsbedingter Mehraufwand

    BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 29, 2. Ziffer 21, 3. Ziffer 20

    Nach einem Unfall mit der Folge einer verbleibenden Invalidität können Kosten für diverse Maßnahmen anfallen, die aufgrund der Invalidität entstehen. Diese Kosten werden im Rahmen des behinderungsbedingten Mehraufwandes ersetzt. Für folgende Maßnahmen werden in der Produktlinie Unfall Einfach Komplett bis zu 30.000 EUR, in der Produktlinie Unfall Einfach Besser bis zu 6.000 EUR und in der Produktlinie Unfall Einfach Gut bis zu 2.000 EUR erstattet:
    > Umbau eines Pkw
    > Umbau einer Wohnung oder Umzug
    > Prothesen, Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe oder
    > Organtransplantation
    > Berufliche Umschulung
    > Blindenhund

    Beispiel

    Herr Mittelmann erleidet durch einen schweren Unfall eine Querschnittslähmung und sitzt seitdem im Rollstuhl. Damit er weiterhin Auto fahren kann, wird es entsprechend seiner eingeschränkten Bedienmöglichkeiten umgebaut. Ein Rutschbrett erleichtert ihm jetzt das Ein- und Aussteigen. Spezielle Vorrichtungen ermöglichen ihm das Gasgeben und Bremsen mit der Hand. Die Kosten für die Umbauarbeiten übernimmt seine Unfall-Versicherung.

  • Privathaftpflicht

    Beitragsfreie Exzedenten-Deckung

    AVB A5-6.37

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt in der Produktlinie PHV Einfach Komplett die Exzedenten-Deckung bis zu 12 Monate beitragsfrei mitversichert.

    Beispiel

    Der VN hat sich für den ausgezeichneten Tarif PHV Einfach Komplett entschieden und beantragt diesen für die Zukunft, weil die Vertragslaufzeit des jetzigen Vertrages bei dem anderen Versicherer beachtet werden muss. Wir gewähren unserem VN ab dem Datum der Antragsstellung bis zum Beginn des Vertrages, längstens für 12 Monate, eine beitragsfreie Exzedentendeckung. Alle Leistung die in dem bestehenden Vertrag nicht abgesichert sind, gelten automatisch bis zum Inkrafttreten des Vertrages sofort und ohne Mehrbeitrag versichert.

  • Unsere Service-Rückrufnummern.
    Rufen Sie uns an. 06154 / 601
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