Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Privathaftpflicht

    Nachhaftung bei Immobilienbesitz

    AVB A1-6.3.2 (8)

    Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem jetzigen und dem früheren Besitzer eines Wohnhauses. Der frühere Besitzer des Grundstücks bleibt gem. § 836 Abs. 2 BGB noch für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Besitzes verantwortlich, es sei denn, er kann beweisen, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder der spätere Besitzer durch Beachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.

    Beispiel

    Vom Einfamilienhaus des aktuellen Hausbesitzers Herrn Neumann löst sich die Fernsehantenne und fällt auf das vor dem Haus stehende Auto des Herrn Krause. Herr Krause macht Herrn Neumann für den Schaden verantwortlich. Herr Neumann weigert sich, den Schaden zu übernehmen, da er das Haus erst vor wenigen Tagen von Herrn Müller gekauft hat und daher noch keine Zeit finden konnte, sich umfassend über den baulichen Zustand aller Gebäudeteile zu informieren. Daraufhin macht Herr Krause seine Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Besitzer Herrn Müller geltend. Herr Müller, Kunde der Haftpflichtkasse, genießt als ehemaliger Besitzer dieses Hauses Nachhaftungs-Versicherungsschutz im Rahmen seiner Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Nachhaftungsversicherung

    AVB A6-9

    Die Haftpflichtkasse bietet über ihre Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz für die versicherte Person aus der bisher versicherten dienstlichen Tätigkeit, die bis zu sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eintreten. Sofern die versicherte
    Person aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden ist bzw. ihr außerordentlich gekündigt wurde, besteht allerdings kein Versicherungsschutz.

    Beispiel

    Klärwärter Dieter Berger vergisst an seinem letzten Arbeitstag die vorschriftsmäßige Wartung der Sicherung des Ablaufs. Drei Wochen nach seinem dienstlichen Ausscheiden, gibt die Sicherung nach und der Inhalt des Klärbeckens ergießt sich ins Haus eines Nachbarn. Durch die Nachhaftungsversicherung hat Herr Berger auch weiterhin Versicherungsschutz die Regressansprüche seines Dienstherren, obwohl der Vertrag nach seinem letzten Arbeitstag beendet wurde.

  • Hausrat

    Nachweis im Schadenfall

    VHB § 26 Nr. 2

    Ein Versicherungsnehmer hat im Schadenfall nachzuweisen, dass > versicherte Sachen u. a. bei einem Abhandenkommen in seinem Besitz waren. Hilfreich sind hier – vor allem bei hochwertigen Sachen – Kaufbelege, Quittungen, Schätzungen und/oder Fotos oder Ähnliches. Sinnvoll kann hier sein, diese Nachweise auch außerhalb der Wohnung einer vertrauenswürdigen Person zur Aufbewahrung zu übergeben.

    Beispiel

    Herr Sandner hat eine wertvolle Grafik in seinem Wohnzimmer hängen. Eines Abends explodiert sein Fernseher. Bei dem Brand wird auch die Grafik vernichtet. Zum Glück hat Herr Sandner mehrere Fotografien von der Grafik bei einem Freund hinterlegt. Diese Bilder kann er nun als Nachweis für die Versicherung verwenden.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Nebenämter

    AVB A6-7.19

    Ein Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienstoder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird. Grundsätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen über die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung ausgeschlossen – es sei denn, diese sind dienstlich angeordnet.

    Beispiel

    Aufgrund einer Grippewelle sind alle Verwaltungsangestellten der Gemeinde dienstunfähig. Der Bürgermeister bittet die ebenfalls bei der Gemeinde angestellte Erzieherin am Nachmittag in der Verwaltung auszuhelfen. In diesem Fall besteht aufgrund der dienstlichen Anordnung für die Erzieherin auch bei der Ausübung des Nebenamtes ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse.

  • Privathaftpflicht

    Neuwertentschädigung

    AVB A5-6.33

    Der Gesetzgeber sieht gemäß § 249 Abs. 1 BGB vor: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Privathaftpflicht-Versicherer ersetzen daher vor allem bei Sachschäden in der Regel den sogenannten „Zeitwert“. In der Produktlinie PHV Einfach Komplett der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung leistet die Haftpflichtkasse auf Wunsch des Versicherungsnehmers
    Schadenersatz zum Neuwert bis maximal 5.000 EUR (zusätzlich 20% bei nachhaltiger Neuanschaffung).

    Beispiel 1

    Herr Brühl ist bei seinem Bekannten zu Gast. Durch wortreiches Gestikulieren stößt er ein Tablett mit offenen Rotweinflaschen um, deren Inhalt sich großflächig auf die weiße Stoffcouch des Gastgebers ergießt. Obwohl sich der Schadenersatzanspruch des Geschädigten nach den gesetzlichen Bestimmungen im Haftpflichtrecht auf den Zeitwert beschränkt, reguliert die Haftpflichtkasse auf Wunsch des Versicherungsnehmers den Neuwert der Couch im Rahmen der PHV Einfach Komplett der Haftpflichtkasse.

    Beispiel 2

    Frau Winkler zerstört bei einem Besuch bei Bekannten aus Unachtsamkeit die Wohnzimmerlampe. Die Haftpflichtkasse reguliert auf Wunsch von Frau Winkler im Rahmen der PHV Einfach Komplett nicht nur den Zeitwert, den der Geschädigte nach den gesetzlichen Vorschriften lediglich beanspruchen kann, sondern den Neuwert der Lampe.

    Beispiel 3

    Herr Müller hat bei seinem Nachbarn versehentlich den Kühlschrank umgeworfen und dabei irreparabel beschädigt. Der Nachbar von Herrn Müller entscheide sich für einen Kühlschrank mit einer besseren Energieeffizienz. Aufgrund der nachhaltigen Neuanschaffung erstattet die Haftpflichtkasse zusätzlich bis zu 20 % vom Kaufpreis des zerstörten Elektrogerätes, maximal zusätzlich 1000 EUR zur vereinbarten Höchstersatzleistung.

  • Privathaftpflicht

    Neuwertentschädigung bei Beschädigungen eigener Sachen

    AVB A5-6.34

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse erstatten wir in der Produktlinie PHV Einfach Komplett mit der Neuwertentschädigung bei Beschädigungen eigener Sachen unserem Versicherungsnehmer die Differenz zum Neuwert bis 5.000 EUR, wenn er als Anspruchsteller von einem anderen Haftpflicht-Versicherer nur den Zeitwert ersetzt bekam. Bei einer nachhaltigen Neuanschaffung zahlen wir sogar bis zu 20% zusätzlich.

    Beispiel 1

    Unser VN hat Geburtstag. Die Familie ist zu Besuch. Die Tante verschüttet während eines Gesprächs Rotwein über die 14-Monate alte weiße Couch. Von der Privathaftpflicht-Versicherung der Tante bekommt der VN den Zeitwert erstattet. Er reicht uns das Regulierungsschreiben des PH-VR sowie die Anschaffungsrechnung der Couch ein. Da diese nicht älter als 24 Monate ist, erstattet wir den Differenzbetrag zwischen erstattetem Zeitwert und Neuwert.

    Beispiel 2

    Unser Versicherungsnehmer hat Besuch von seiner Cousine. Diese beschädigt den Kühlschrank beim Öffnen so stark, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Cousine ersetzt den Zeitwert des Kühlschranks. Die Haftpflichtkasse erstattet
    den Differenzbetrag zwischen dem bereits erstatteten Zeitwert zum Neuwert. Unser Versicherungsnehmer entscheidet sich bei dem Kauf eines neuen Kühlschranks für ein Gerät mit einer besseren Energieeffizienz. Aufgrund der nachhaltigen Neuanschaffung erstattet die Haftpflichtkasse zusätzlich bis zu 20 % vom Kaufpreis des zerstörten Elektrogerätes, maximal zusätzlich 1000 EUR zur vereinbarten Höchstersatzleistung.

  • Privathaftpflicht

    Notfallhelfer

    AVB A1-2.1.7

    In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die den versicherten Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten, gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit mitversichert. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflicht-Versicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

    Beispiel 1

    Herr Schneider kommt auf einem Radweg mit seinem Fahrrad zu Sturz und zieht sich dabei eine stark blutende Kopfverletzung zu. Ein hinzukommender Radfahrer erkennt die gefährliche Situation und möchte schnell handeln. In der Aufregung vergisst er aber, sein eigenes Fahrrad ordnungsgemäß abzustellen, so dass dieses ein neben dem Radweg geparktes Fahrzeug beschädigt. Der Fahrzeugeigentümer verlangt, dass der Hilfeleistende die Reparaturkosten ersetzt. Dieser verfügt nicht über eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung. Die PHV Einfach Gut von Herrn Schneider bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die gegenüber dem Notfallhelfer geltend gemachten Ansprüche.

    Beispiel 2

    Frau Müller stürzt auf der Skipiste und verletzt sich dabei erheblich. Ein anderer Skifahrer möchte sie von der stark frequentierten Piste ziehen. Die am Rand der Skipiste abgestellten Skistöcke eines weiteren Skifahrers übersieht er dabei, so dass diese beschädigt werden. Die Haftpflichtkasse kümmert sich um die Regulierung des Schadens, da der Notfallhelfer selbst nicht privathaftpflichtversichert ist.