Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Nachhaftung

    Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfang des vereinbarten Vertrages, wenn das Schadenereignis in der Vertragslaufzeit entstand, bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.

    Beispiel

    Ein Hotel verkauft selbst hergestellte Marmelade während der Versicherungsperiode. Zum 01.01.2015 wird der Betrieb eingestellt. Am 01.01.2016 verzehrt der damalige Gast die noch laut Haltbarkeitsdatum haltbare Marmelade.Der Kunde verdirbt sich den Magen und hat einen Haftpflichtanspruch gegen das Hotel/den Betreiber. Hierfür besteht über diese Klausel Deckung für den früheren Versicherungsnehmer.

  • Privathaftpflicht

    Nachhaftung bei Immobilienbesitz

    BBR A. I. Ziff. 6

    Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem jetzigen und dem früheren Besitzer eines Wohnhauses. Der frühere Besitzer des Grundstücks bleibt gem. § 836 Abs. 2 BGB noch für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Besitzes verantwortlich, es sei denn, er kann beweisen, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder der spätere Besitzer durch Beachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.

    Beispiel

    Vom Einfamilienhaus des aktuellen Hausbesitzers Herrn Neumann löst sich die Fernsehantenne und fällt auf das vor dem Haus stehende Auto des Herrn Krause. Herr Krause macht Herrn Neumann für den Schaden verantwortlich. Herr Neumann weigert sich, den Schaden zu übernehmen, da er das Haus erst vor wenigen Tagen von Herrn Müller gekauft hat und daher noch keine Zeit finden konnte, sich umfassend über den baulichen Zustand aller Gebäudeteile zu informieren. Daraufhin macht Herr Krause seine Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Besitzer Herrn Müller geltend. Herr Müller, Kunde der Haftpflichtkasse, genießt als ehemaliger Besitzer dieses Hauses Nachhaftungs-Versicherungsschutz im Rahmen seiner Privat-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse.

  • Diensthaftpflicht

    Nachhaftungsversicherung

    BBR. II. Ziff. 10

    Die Haftpflichtkasse bietet über ihre Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für die versicherte Person aus der bisher versicherten dienstlichen Tätigkeit, die bis zu sechs Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eintreten. Sofern die versicherte Person aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden ist bzw. ihr außerordentlich gekündigt wurde, besteht allerdings kein Versicherungsschutz.

    Beispiel

    Klärwärter Dieter Berger vergisst an seinem letzten Arbeitstag die vorschriftsmäßige Wartung der Sicherung des Ablaufs. Drei Wochen nach seinem dienstlichen Ausscheiden, gibt die Sicherung nach und der Inhalt des Klärbeckens ergießt sich ins Haus eine Nachbarn. Durch die Nachhaftungsversicherung hat Herr Berger auch weiterhin Versicherungsschutz die Regressansprüche seines Dienstherren, obwohl der Vertrag nach seinem letzten Arbeitstag beendet wurde.

  • Hausrat

    Nachweis im Schadenfall

    VHB § 26 Nr. 2

    Ein Versicherungsnehmer hat im Schadenfall nachzuweisen, dass > versicherte Sachen u.a. bei einem Abhandenkommen in seinem Besitz waren. Hilfreich sind hier – vor allem bei hochwertigen Sachen – Kaufbelege, Quittungen, Schätzungen und/oder Fotos o. Ä.. Sinnvoll kann hier sein, diese Nachweise auch außerhalb der Wohnung einer vertrauenswürdigen Person zur Aufbewahrung zu übergeben.

    Beispiel

    Herr Sandner hat eine wertvolle Grafik in seinem Wohnzimmer hängen. Eines Abends explodiert sein Fernseher. Bei dem Brand wird auch die Grafik vernichtet. Zum Glück hat Herr Sandner mehrere Fotografien von der Grafik bei einem Freund hinterlegt. Diese Bilder kann er nun als Nachweis für die Versicherung nehmen.

  • Haftpflicht Firmenkunden

    Nebenrisiken

    Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages, auch ohne besondere Anzeige, die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken (gem. der Betriebsbeschreibung).Bei einem Gastronomiebetrieb gelten alle betriebs- und branchenüblichen Nebeneinrichtungen wie Säle, Kegel- und Bowlingbahnen, Sport und Fitnesseinrichtungen, Tagungsräume, Schwimm- und Saunabäder, Spielplätze und Minigolfanlagen als mitversichert.

    Beispiel

    Auf dem zum Hotel unseres Versicherungsnehmers gehörenden Spielplatzes verletzt sich während des Urlaubsaufenthaltes ein Kind an einer nicht ordnungsgemäß befestigten Schaukel.

  • Diensthaftpflicht

    Nebenämter

    BBR. I. Ziff. 3.3

    Ein Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird. Grundsätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen über die Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung ausgeschlossen – es sei denn, diese sind dienstlich angeordnet.

    Beispiel

    Aufgrund einer Grippewelle sind alle Verwaltungsangestellte der Gemeinde dienstunfähig. Der Bürgermeister bittet die ebenfalls bei der Gemeinde angestellte Erzieherin am Nachmittag in der Verwaltung auszuhelfen. In diesem Fall besteht aufgrund der dienstlichen Anordnung für die Erzieherin auch bei der Ausübung des Nebenamtes ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse.

  • Privathaftpflicht

    Neuwertentschädigung

    BBR C. Ziff. 2

    Der Gesetzgeber sieht gemäß § 249 Abs. 1 BGB vor: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Privat-Haftpflichtversicherer ersetzen daher vor allem bei Sachschäden in der Regel den sogenannten „Zeitwert“. In der Produktlinie PHV Einfach Komplett der aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung leistet die Haftpflichtkasse auf Wunsch des Versicherungsnehmers Schadenersatz zum Neuwert bis maximal 2.500 EUR.

    Beispiele

    1.) Herr Brühl ist bei seinem Bekannten zu Gast. Durch wortreiches Gestikulierenn stößt er ein Tablett mit offenen Rotweinflaschen um, deren Inhalt sich großflächig auf die weiße Stoffcouch des Gastgebers ergießt. Obwohl sich der Schadenersatzanspruch des Geschädigten nach den gesetzlichen Bestimmungen im Haftpflichtrecht auf den Zeitwert beschränkt, reguliert die Haftpflichtkasse auf Wunsch des Versicherungsnehmers den Neuwert der Couch im Rahmen der PHV Einfach Komplett der Haftpflichtkasse.

    2.) Frau Winkler zerstört bei einem Besuch bei Bekannten aus Unachtsamkeit die Wohnzimmerlampe. Die Haftpflichtkasse reguliert auf Wunsch von Frau Winkler im Rahmen der PHV Einfach Komplett nicht nur den Zeitwert, den der Geschädigte nach den gesetzlichen Vorschriften lediglich beanspruchen kann, sondern den Neuwert der Lampe.

  • Privathaftpflicht

    Notfallhelfer

    BBR A. II. Ziff. 3

    In der aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die den versicherten Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten, gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit mitversichert. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

    Beispiele

    1.) Herr Schneider kommt auf einem Radweg mit seinem Fahrrad zu Sturz und zieht sich dabei eine stark blutende Kopfverletzung zu. Ein hinzukommender Radfahrer erkennt die gefährliche Situation und möchte schnell handeln. In der Aufregung vergisst er aber, sein eigenes Fahrrad ordnungsgemäß abzustellen, so dass dieses ein neben dem Radweg geparktes Fahrzeug beschädigt. Der Fahrzeugeigentümer verlangt, dass der Hilfeleistende die Reparaturkosten ersetzt. Dieser verfügt nicht über eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung. Die PHV Einfach Gut von Herrn Schneider bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die gegenüber dem Notfallhelfer geltend gemachten Ansprüche.

    2.) Frau Müller stürzt auf der Skipiste und verletzt sich dabei erheblich. Ein anderer Skifahrer möchte sie von der stark frequentierten Piste ziehen. Die am Rand der Skipiste abgestellten Skistöcke eines weiteren Skifahrers übersieht er dabei, so dass diese beschädigt werden. Die Haftpflichtkasse kümmert sich um die Regulierung des Schadens, da der Notfallhelfer selbst nicht privathaftpflichtversichert ist.

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