Begriffe aus der Versicherungswelt verständlich erklärt
Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.
-
Privathaftpflicht
Rabattrückstufung in Kfz-Haftpflicht bei Unfall mit geliehenem Kfz
BBR C. Ziff. 3Sofern eine versicherte Person beim Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (PKW, Kraftrad, Wohnmobil bis 4 t), das ihr von einem Dritten unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wird, einen Haftpflichtschaden verursacht gilt in der Produktlinie PHV Einfach Komplett der aktuellen Privat Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse folgendes: Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz Haftpflichtversicherung entstehende Vermögensschaden. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt. Mehr als die vom Kfz-Haftpflichtversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann.
Beispiele
1.) Frau König leiht sich an den ersten Frühlingstagen das Cabrio ihrer Freundin aus. Da sie im Umgang mit dem fremden Fahrzeug noch nicht vertraut ist, streift sie beim Ausparken einen daneben geparkten Pkw. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Freundin reguliert diesen Schaden an dem geparkten Fahrzeug. Infolgedessen wird jedoch der Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft, sodass die Versicherungsbeiträge der Freundin von Frau König erhöht werden. Die Haftpflichtkasse übernimmt diesen Prämienschaden im Rahmen der PHV Einfach Komplett.
2.) Da ihr eigener Wagen in der Werkstatt ist, leiht sich Frau Graf kurzfristig den Pkw ihrer Freundin aus, um zum Einkaufen zu fahren. An einer Ampel fährt sie infolge Unachtsamkeit einem vor ihr wartenden LKW hinten auf und beschädigt dessen Stoßstange. Der Blechschaden an dem LKW wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung ihrer Freundin reguliert. Allerdings erfolgt sodann eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts seitens des Kfz-Versicherers. Für diesen Prämienschaden der Freundin von Frau Graf besteht Versicherungsschutz im Rahmen der PHV Einfach Komplett der Haftpflichtkasse.
-
Privathaftpflicht
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
BBR B. I. Ziff. 12 und Zusatzbedingungen für die Versicherung von Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur AusfalldeckungIn der aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der Versicherungsschutz auch auf den Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Ergänzung zur > Ausfalldeckung vereinbart. Gegenstand der Rechtsschutzversicherung ist die Übernahme der im Zusammenhang mit der Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten, der Feststellung der Schadenhöhe, der Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils und der Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise des Nachweises der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung anfallenden Rechtskosten.
Beispiel
Herr Brem vermietet seine Einliegerwohnung. Bei Auszug seines Mieters werden zahlreiche Schäden im Wert von 12.000 EUR an der Wohnung festgestellt. Der Mieter ist mittellos und besitzt auch keinen Versicherungsschutz. Der Forderungsausfall-Schaden wird gegen Vorlage eines rechtskräftigen Titels und einer nachgewiesen gescheiterten Zwangsvollstreckung im Rahmen seiner Privat-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse reguliert (siehe > Ausfalldeckung). Da Herr Brem die Rechtsschutzversicherung als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart hat, werden neben der Hauptforderung von 12.000 EUR auch die Rechtsanwalts-, Prozess- und Vollstreckungskosten übernommen, die sich auf ca. 2.000 EUR belaufen. Diese hätte Herr Brem bei Nichtvorhandensein einer Rechtsschutzversicherung selbst tragen müssen.
-
Tierhalter
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
In der THV Einfach Komplett ist der Versicherungsschutz auch auf den Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Ergänzung zur > Ausfalldeckung vereinbart. Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist die Übernahme der im Zusammenhang mit der Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten, der Feststellung der Schadenhöhe, der Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils und der Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise des Nachweises der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung anfallenden Rechtskosten.
Beispiel
Herr Haug geht mit seiner Dalmatinerhündin Woppy im nahegelegenen Feld spazieren. Bevor er Woppy von der Leine lässt, nähert sich ein weiterer Spaziergänger mit einem unangeleinten Schäferhund. Dieser läuft sofort laut bellend auf Woppy zu, verbeißt sich in ihren Nacken und fügt ihr schwere Bissverletzungen zu.
Der Halter des Schäferhundes ist mittellos und besitzt auch keinen Versicherungsschutz. Herr Haug erwirkt ein rechtskräftiges Urteil gegen den Hundehalter, wonach dieser zur Zahlung der angefallenen Tierarztkosten verurteilt wird. Die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil ist aufgrund der Mittellosigkeit des Hundehalters jedoch erfolglos geblieben. Die Urteilssumme wird im Rahmen der PHV VARIO reguliert. Durch die Rechtsschutz-Versicherung als Ergänzung zur Ausfalldeckung werden darüber hinaus auch die Rechtsanwalts-, Gerichts- und Vollstre ckungskosten übernommen, die sich auf ca. 1.000 EUR belaufen. Diese hätte Herr Haug ohne Rechtsschutz zur Ausfalldeckung selbst tragen müssen. -
Tierhalter
Rechtsschutz zur Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
BBR IV. Ziffer 20In der THV Einfach Komplett gilt der Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Rahmen der Tierhalter-haftpflicht-Versicherung mitversichert.
Beispiel
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
Einem unerfahrenen Besucher des Reitstalles, in dem der Versicherungsnehmer sein Pferd untergestellt hat, ist langweilig und er füttert das Pferd des Versicherungsnehmers mit noch unreifem Heu. Das Pferd erleidet Koliken und muss tierärztlich behandelt werden. Der Versicherungsnehmer macht die Behandlungskosten bei dem Schädiger geltend.b) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Der Versicherungsnehmer beauftragt einen Spezialisten mit der Barhufpflege seines Tieres. Aufgrund einer fehlerhaften Hufbehandlung entwickelt sich eine Entzündung, die tierärztliches Eingreifen erfordert. Der Versicherungsnehmer will die Tierarztkosten von dem Barhufspezialisten ersetzt bekommen. -
Tierhalter
Regressansprüche
BBR. II. Satz 3Über die THV Einfach Komplett gelten übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden mitversichert.
Beispiel
Frau Kaiser lebt mit ihrer Tochter Sophie bei ihrem Lebensgefährten Herrn Wegmann. Beim gemeinsamen Spielen mit Herrn Wegmanns Hund wird Sophie von diesem in die Hand gebissen. Die Verletzung muss daraufhin ambulant behandelt werden. Die Krankenkasse von Sophie stellt nach Abschluss der Heilbehandlung Regressansprüche gegen Herrn Wegmann. Hierfür besteht über die THV Einfach Komplett Versicherungsschutz.
-
Privathaftpflicht
Regressansprüche bei Haftpflichtansprüchen der mitversicherten Personen und deren Kinder gegen den Versicherungsnehmer wegen Personenschäden
BBR A. II. Ziff. 1 Erläuterungen zu a) – e)Grundsätzlich sind zwar im Rahmen der aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Haftpflichtansprüche von mitversicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer ausgeschlossen, jedoch gelten etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Trägern der Sozialversicherung, Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungen sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern sowie sonstigen Versicherern wegen Personenschäden explizit mitversichert.
Beispiel
Herr Graf lebt mit seiner Lebensgefährtin und deren dreijähriger Tochter zusammen. Während die Kindesmutter allein einkaufen geht, stürzt zu Hause ihr Kind in einem unbeaufsichtigten Moment und bricht sich dabei einen Arm. Die Krankenkasse des Kindes stellt nach Abschluss der Heilbehandlung Regressansprüche gegen Herrn Graf, da er seine Aufsichtspflicht verletzt habe. Die Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Graf nimmt den Fall auf.
-
Unfall
Reha-Management
BBU Unfall Einfach 5.Das Reha-Management der Haftpflichtkasse leistet nach einem Unfall wichtige Unterstützungsleistungen, die weit über das Spektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Ziel und Zweck des Reha-Managements ist es, die Reha-Maßnahmen für die versicherte Person nach einem schweren Unfall so zu steuern, dass eine optimale Genesungszeit erreicht und bleibende Beeinträchtigungen erheblich reduziert bzw. vermieden werden können. Das Reha-Management kann zu allen Produktlinien der Unfall Einfach hinzugewählt werden.
Die Haftpflichtkasse erbringt daher bei Vereinbarung des Reha-Managements durch qualifizierte Dienstleister nachfolgende Leistungen:
- eine Situationsanalyse
- die Ermittlung des medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitationsbedarfs
- die Erstellung eines individuellen Rehabilitationskonzepts
- die Begleitung bei der Rehabilitation
- die Beratung über mögliche Leistungen der deutschen Sozialversicherung oder anderer Leistungsträger
Versichert gelten dabei bis zu einer Höhe von 10.000 EUR Beratungs-, Organisations- und/oder Vermittlungsmaßnahmen von
- geeigneten ambulanten und stationären Rehabilitationsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Therapien
- geeignete Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das bestehende Arbeitsverhältnis oder die berufliche Neuorientierung
- geeigneten Hilfsmitteln
- zur Anpassung der Wohnsituation und zum Erhalt der Mobilität
Die Leistungen werden für längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls erbracht.
Beispiel
Herr Schröder arbeitet für das Forstamt und ist in seiner Freizeit ebenfalls viel im Wald unterwegs. Auch das Brennholz für seinen Kamin bezieht er aus dem nahegelegenen Wald. Dieses schneidet er in seiner Freizeit mit seiner Kettensäge selbst.
Obwohl er darin geübt ist, rutscht Herr Schröder während eines Schneidevorgangs weg und klemmt sich sein Bein zwischen zwei dicken bereits gefällten Stämmen ein. Er erleidet dabei Brüche des rechten Schien- und Wadenbeins.
Durch das Reha-Management der Haftpflichtkasse wird Herr Schröder bei der Organisation eines passgenauen Rehabilitationsplans unterstützt und es wird für ihn ein Platz in einer geeigneten Reha-Einrichtung organisiert. Dies führt dazu, dass die Folgen seines Unfalls ohne ausbleibende Schäden vollständig verheilen können und Herr Schröder durch die Unterstützungsmaßnahmen bei der Wiedereingliederung in sein bestehendes Arbeitsverhältnis schon bald wieder in seinen Beruf zurückkehren kann. -
Haftpflicht Firmenkunden
Reiseveranstalter
Der Gesetzgeber hat in § 651 a l BGB die Haftung eines Reiseveranstalters geregelt. Danach haftet der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise. Reiseveranstalter ist nach der Rechtsprechung derjenige, der in eigenem Namen eine Gesamtheit von Reiseleistungen anbietet. Dabei ist bereits dann von einer Gesamtheit von Reiseleistungen auszugehen, wenn mindestens zwei Leistungen (z. B. Unterkunft und Beförderung/Shuttle-Service, Unterkunft und Musical- Besuch) schon vor Beginn der Reise beziehungsweise von Beginn der Reise an geschuldet werden.
Der VR gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit – von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat – begangenen Verstoßes von einem anderen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
Erleidet im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Reise ein Teilnehmer einen Personen-, Sach- und/ oder Vermögensschaden, haftet der Veranstalter für daraus resultierende Schadenersatzansprüche, soweit ihn oder seine beauftragten Leistungsträger ein Verschulden trifft.
Beispiel
Herr Maier bucht zeitglich beim Hotel Holiday einen Aufenthalt von 5 Tagen und einen Abholservice, welcher ihn am Flughafen abholen soll. Während der Fahrt vom Flughafen zum Hotel kommt es zu einem Unfall, bei welchem Herr Maier verletzt wird. Es stellt sich heraus, dass das Hotel einen Abholservice engagiert hat, welcher keine Zulassung mehr hat. Das Hotel hatte über diesen Sachverhalt Kenntnis, wollte jedoch nicht mehr Geld für einen anderen Abholservice ausgeben.
-
Tierhalter
Reitbeteiligung
BBR IV. Ziffer 8Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten. Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten.
Beispiel
a) Frau Kurz reitet schon lange, hat aber kein eigenes Pferd. Deshalb hat sie eine Reitbeteiligung an dem Pferd der Versicherungsnehmerin Schneider. Frau Kurz reitet das Pferd von Frau Schneider zweimal die Woche an festen Tagen. Um zu einer Reithalle zu gelangen, muss Frau Kurz das Pferd durch einen Ort führen oder reiten. Dabei passiert es, dass das Pferd austritt und ein parkendes Auto trifft. Der Schaden an dem Auto ist über die THV Einfach Komplett von Frau Schneider gedeckt.
b) Frau Kurz ist in der Reithalle angekommen und reitet dort das Pferd der Versicherungsnehmerin Schneider. Das Pferd erschreckt sich und bockt, woraufhin Frau Kurz herunterfällt und sich dabei an der Schulter verletzt. Die hieraus entstandenen Ansprüche von Frau Kurz gegenüber Frau Schneider sind über die THV Einfach Komplett von Frau Schneider versichert. -
Privathaftpflicht
Reiten oder Fahren fremder Pferde/Fuhrwerke
BBR A. I. Ziff. 13 d) + e)Die gesetzliche Haftpflicht als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde oder als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken gilt im Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert, soweit nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht.
Beispiel
Für einen Ausflug hat sich Herr Hahn eine Kutsche samt Pferd von einem Bekannten geliehen, der keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzt. Während des Ausflugs streift Herr Hahn in einer engen Gasse mit der geliehenen Kutsche ein geparktes Auto. Für den Schaden an dem geparkten Fahrzeug besteht Versicherungsschutz über seine aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse. Mögliche Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer der Pferde und Fuhrwerke sind nicht versichert, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden.