Begriffe aus der Versicherungswelt  verständlich erklärt


Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.  
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.

  • Hausrat

    Mehrfachversicherung (Pro-Rata-Verhältnis)

    VHB § 29

    Es ist zulässig, dass ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherern eine Hausrat-Versicherung abschließt, wenn die Versicherungssumme aller Verträge dem > Versicherungswert entspricht. Die Versicherer müssen jedoch über das Bestehen aller Verträge informiert werden. Im Schadenfall leistet jeder Versicherer in Höhe des von ihm versicherten Anteils.

    Beispiel

    Herr Müller zieht mit seiner Lebenspartnerin Frau Schmidt zusammen. Beide haben bisher ihren Hausrat mit jeweils 30.000 EUR versichert. Beide behalten ihre Verträge zur Hausrat-Versicherung wie bisher bei. Durch ein > Feuer entsteht ein Schaden von insgesamt 50.000 EUR. Da eine Gesamtsumme von 60.000 EUR versichert ist, leisten beide
    Versicherer jeweils anteilig.

  • Hausrat

    Mehrkosten infolge Preissteigerung

    B1.14.16

    Der Versicherungsnehmer hat im Versicherungsfall einen Anspruch auf den > Versicherungswert. Sollte in der Zeit zwischen dem Schadenzeitpunkt und der Wiederherstellung der Versicherungswert steigen, wird eine Regulierung inkl. der entstandenen Mehrkosten vorgenommen.

    Beispiel

    Herr Ackermann verlegt in seiner Eigentumswohnung Holzdielen. Es kommt zu einem > Leitungswasserschaden, wobei diese stark beschädigt und ausgetauscht werden müssen. Er meldet den Schaden inkl. eines Kostenvoranschlages in Höhe von 400 EUR. Nach Schadenfreigabe durch die Haftpflichtkasse, will er der Schreinerei den Reparaturauftrag erteilen. Diese teilt Ihm mit, dass Sie die Arbeiten aufgrund des gestiegenen Holzpreises nicht mehr für 400 EUR, sondern für 550 EUR ausführen können. Der Schaden von Herrn Ackermann wird im Rahmen der Hausrat-Versicherung bei der Haftpflichtkasse mit 550 EUR reguliert.

  • Dienst- und Amtshaftpflicht

    Mietsachschäden

    AVB A6-6.6

    Über die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Räumen und deren Ausstattung, die die versicherte Person anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemietet hat, mitversichert.

    Beispiel

    Bürgermeister Werner Schuster fährt zum jährlichen Bürgermeistersymposium nach Berlin und übernachtet hierfür in einem Hotel. Am Abend möchte er noch ein Glas Rotwein in seinem Hotelzimmer trinken. Versehentlich stößt er die offene Flasche vom Tisch.

  • Privathaftpflicht

    Mietsachschäden an Immobilien

    AVB A1-6.6.1

    Die Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden gilt im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme (maximal bis 10.000.000 EUR) mitversichert. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung erhöht werden.

    Beispiel 1

    Der Teppichboden in der Mietwohnung von Frau Huber wird durch herabfallende Zigarettenglut beschädigt. Die Regulierung des Schadens klärt ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse mit dem Vermieter.

    Beispiel 2

    Herr Kraus hat für seine private Geburtstagsfeier eine Grillhütte angemietet. Beim ausgelassenen Feiern beschädigt eine herunterfallende Flasche eine der Bodenfliesen der Hütte. Auch hier setzt sich die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Kraus mit dem Vermieter zwecks Schadenregulierung in Verbindung.

  • Tierhalter

    Mietsachschäden an Immobilien

    AVB A1-6.3.1 (1)

    Über die THV Einfach Komplett der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden mitversichert. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt 5.000.000 EUR im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme.

    Beispiel

    Herr Kraus bewohnt mit seiner Familie eine Altbauwohnung zur Miete. Familie Kraus ist bei Bekannten zum Abendessen verabredet und der Hund bleibt allein in der Wohnung. Während der Abwesenheit von Familie Kraus wirft der Hund eine gefüllte Blumenvase vom Tisch und es kommt hierdurch zu einer Beschädigung des Parkettbodens. Durch die THV Einfach Komplett besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche des Vermieters.

  • Privathaftpflicht

    Mietsachschäden an Inventar - in gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern

    AVB A1-6.6.2

    Die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen bzw. Inventar in gemieteten Ferienwohnungen, -häusern und Hotelzimmern ist im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse bis zu einer Höchstersatzleistung von 10.000 EUR mitversichert. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung erhöht werden.

    Beispiel

    Während einer Urlaubsreise ist Herr Liebherr in einem Hotel untergebracht. Er raucht eine Zigarette. Durch Unachtsamkeit entsteht ein Brandloch in der Polstergarnitur. Der Schaden am Inventar ist über die Privathaftpflicht-
    Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.

  • Tierhalter

    Mietsachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften

    AVB A1-6.3.1 (2)

    Im Rahmen der THV Einfach Komplett ist die gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften bis 30.000 EUR mitversichert.

    Beispiel

    Das Sofa in der von dem Versicherungsnehmer Seib gemieteten Ferienwohnung wird von seinem Hund angeknabbert. Durch die THV Einfach Komplett der Haftpflichtkasse ist Herr Seib vor diesbezüglichen Schadenersatzansprüchen des Vermieters geschützt.

  • Tierhalter

    Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Hunde- und Pferdetransportanhängern

    AVB A1-6.3.1 (4)

    Über die THV Einfach Komplett gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Hunde- und Pferdetransportanhängern mitversichert. Die Versicherungssumme je Schadenereignis beträgt 10.000 EUR, höchstens aber das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres.

    Beispiel

    Versicherungsnehmer Werner muss sein erkranktes Pferd in die Tierklinik bringen. Hierfür leiht er sich von einem Bekannten einen Pferdetransportanhänger aus. Da er selbst kein Fahrzeug mit Anhängerkupplung besitzt, bittet er seinen Bruder, der über ein entsprechendes Zugfahrzeug verfügt, das Pferd in die Tierklinik zu transportieren. Während der Fahrt beschädigt Herr Werners Pferd den geliehenen Anhänger. Die THV Einfach Komplett kümmert sich um die anfallenden Kosten.

  • Tierhalter

    Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten

    AVB A1-6.3.1 (5)

    Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten gelten über die THV Einfach Komplett mitversichert. Die Versicherungssumme je Schadenereignis beträgt 10.000 EUR, höchstens jedoch das Doppelte für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres.

    Beispiel

    Robert Keil plant für eine Feier, seine beiden Pferde für eine Kutschfahrt zu nutzen. Da er keine Kutsche besitzt, leiht er sich die eines Bekannten. Bei einer vorherigen Probefahrt gehen seine Pferde durch und die Kutsche streift einen Baum. Herr Keil bleibt zwar unverletzt, der Sachschaden an der Kutsche seines Bekannten ist allerdings erheblich.

  • Tierhalter

    Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Stallungen, Reithallen und Weiden

    AVB A1-6.3.1 (3)

    Über die THV Einfach Komplett gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Stallungen, Reithallen und Weiden mitversichert. Die Versicherungssumme je Schaden beträgt 10.000 EUR, höchstens aber das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres.

    Beispiel

    Für ihr Pferd hat Versicherungsnehmerin Müller einen Reitstall bei einem nahe gelegenen Reitverein angemietet. Durch einen heftigen Tritt beschädigt das Pferd das Tor der Pferdebox. Durch die THV Einfach Komplett genießt Frau Müller Versicherungsschutz für die Ersatzansprüche des Reitvereins.