Begriffe aus der Versicherungswelt verständlich erklärt
Von A wie Anbaumöbel bis Z wie Zweitwohnung erklärt die Haftpflichtkasse Begriffe aus der Versicherungswelt. Erfahren Sie im Versicherungslexikon was sich hinter den Begriffen verbirgt und welche Relevanz die jeweiligen Punkte auf den Abschluss Ihrer Versicherung haben.
Diese Leistungsbeschreibung stellt einen allgemeinen verständlichen Kurzüberblick dar.
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.
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Unfall
Kurkostenbeihilfe/Reha-Kosten
BBU Unfall Einfach 1. Ziffer 28, 2. Ziffer 20, 3. Ziffer 19Bei vielen Unfallverletzungen wird nach der Heilbehandlung eine Kur oder Reha-Maßnahme erforderlich. Die Sozialversicherungsträger übernehmen hierfür aber nicht immer alle Kosten und der Versicherte muss einen Teil selbst tragen. Dafür ist die Kurkostenbeihilfe im Versicherungsschutz der Unfall Einfach integriert. Nach den Produktlinien Einfach Komplett und Einfach Besser zahlen wir die Kurkostenbeihilfe auch bei einer teilstationären Rehabilitationsmaßnahme.
Beispiel
Nach einem Unfall, bei dem sich Herr Wand einen Kreuzbandriss zugezogen hatte, wird nach der Operation eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. Der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse/ Rentenversicherung) übernimmt jedoch nicht alle für die Rehabilitation anfallenden Kosten. Den Betrag, den Herr Wand hierfür selbst aufbringen muss, wird über die Kurkostenbeihilfe der Unfall Einfach Komplett bis zum Höchstbetrag erstattet.
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Tierhalterhaftpflicht
Kutsch- und Schlittenfahrten
AVB A1-1Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Tiere als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Kutschen oder Schlitten). Ausgeschlossen bleiben Schäden an den eigenen Fuhrwerken.
Beispiel
Versicherungsnehmer Lutz lädt seine Bekannten zu einer privaten Fahrt mit seiner Kutsche ein. Während der Fahrt bricht eines der Pferde aus, woraufhin die Kutsche umkippt. Die Mitfahrer werden dadurch teilweise schwer verletzt. Da die Kutsche ausschließlich von den eigenen Pferden des Herrn Lutz, die über den entsprechenden Tierhalterhaftpflicht-
Vertrag versichert sind, gezogen wurde, deckt die THV Einfach Komplett alle gegenüber Herrn Lutz geltend gemachten Schadenersatzansprüche.